Mühsamer Kampf um amtliche Verteidigung
In einem Strafverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung setzt das Bundesgericht auf Beschwerde der Beschuldigten hin direkt einen amtlichen Verteidiger ein (BGer 1B_195/2012 vom 07.05.2012). Dass die Beschuldigte, deren Prozessarmut unbestritten war, bis vor Bundesgericht um eine amtliche Verteidigung kämpfen musste, erscheint mir bereits angesichts der Komplexität der beiden Tatbestände als bedenklich. Abzustellen ist gemäss Bundesgericht aber immer auf den Einzelfall, wobei auch künftige Entwicklungen des Verfahrens zu berücksichtigen sind. Auch das Bundesgericht glaubt, es sei nicht davon auszugehen, beim Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung liege generell ein komplexer Fall vor, der eine amtliche Verteidigung erforderlich mache (E. 2.4). Im vorliegenden Fall hat es die Voraussetzungen von Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO jedoch als gegeben erkannt: Read More
Beschwerdefälle und Beschwerdefallen
Im Verfahren vor Bundesgericht stehen Fristen nach Art. 46 BGG auch im Strafrecht still. Nach Abs. 2 gilt der Fristenstillstand allerdings nicht immer:
Diese Vorschrift gilt nicht in Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung und andere vorsorgliche Massnahmen sowie in der Wechselbetreibung und auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Wird die Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme angefochten, kommt gemäss Bundesgericht Abs. 2 zur Anwendung, was ein Beschwerdeführer erfahren musste (BGer 1B_246/2012 vom 04.05.2012). Das Bundesgericht bzw. der Einzelrichter im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG (!) ist auf die angeblich offensichtlich verspätete Beschwerde nicht eingetreten: Read More
Nichtanpassen der Geschwindigkeit / Nichtbeherrschen des Fahrzeugs
Das Kantonsgericht des Kantons Glarus sprach einen Automobilisten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die konkreten Umstände sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs schuldig. Im Nichtanpassen der Geschwindigkeit sah es eine einfache Verkehrsregelverletzung, im Nichtbeherrschen des Fahrzeugs eine grobe. Angefochten war nur die grobe Verkehrsregelverletzung.
Das Bundesgericht (BGer 6B_718/2011 vom 02.05.2012) äussert sich zunächst zum Verhältnis von Art. 32 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 SVG: Read More
Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen ZMG-Entscheid
Im Rahmen einer vom ZMG genehmigten Telefonüberwachung wurde die Staatsanwaltschaft auf eine Person Y. aufmerksam, die an den vermuteten Drogendelikten des Beschuldigten X. beteiligt sein könnte. Die Staatsanwaltschaft hat das ZMG sodann im Sinne von Art. 278 Abs. 3 StPO um Genehmigung ersucht, die Zufallsfunde auch gegen Y. verwerten zu dürfen. Das ZMG ist auf das Gesuch nicht eingetreten, weil Y. Teil des Drogenrings von X. sei. Es liege kein Zufallsfund vor. Dagegen führte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht (BGer 1B_211/2012 vom 02.05.2012).
Das Bundesgericht tritt mit Hinweis auf BGE 137 IV 340 E. 2.2 ein (Art. 80 Abs. 2 BGG) und sieht auch einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil. Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Read More