.

strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Feb
18
2010

6 Responses

  1. Keine Ahnung ob das in diesem Fall relevant war, aber ich finde der Passus “menschlichen Ausscheidungen” sollte in Art. 197 Ziffer 3 StGB gestrichen werden, denn er ist zu wishiwashi, schliesslich gibt es viele “Ausscheidungen” dazu gehört ja an sich auch Sperma und somit wohl fast alle produzierten Pornofilme. Zudem gibt es ja auch aus Deutschland die bekannte GGG-Filme, bei denen es fast ausschliesslich um Sperma und Pisse geht, wie Titel ala “XY im Piss und Spermaparadies” und ähnliches klarmachen… Und nur für den Fall, nein ich konsumiere nicht gross solche Filme, kenne aber die Titel und die Inhalte von den einschlägigen P2P-Netzwerken…

    Ich frage mich ohnehin, was war die Intention das dieser Passus überhaupt mit auf genommen wurde? Mir scheint es fast so, als diene dieses primär damit Ziffer 3 möglichst wishiwashi wird…

    Zudem finde ich es persönlich eine bodenlose Frechheit den “Missbrauch von Kindern” mit “menschlichen Ausscheidungen” und “sexuelle Handlungen mit Tieren” gleichzusetzen! Das alleine sollte eigentlich eine dringende Überarbeitung dieses Pornografie-Artikels rechtfertigen, denn es ist eine Verhöhnung der Opfer!

  2. Es war einmal vor langer, langer Zeit:

    Der Experte hat die Begutachtung – auch für den Laien – nachvollziehbar zu machen (BGE 1B.22/2007, E.3.4). Die Begründung muss vollständig sein, wichtige Argumente dürfen nicht unterdrückt werden (BGE 102 IV 123 und 101 Ib 276). Die Begutachtung bloss summarisch festzuhalten genügt nicht, weil dies dem Betroffenen vernunmöglicht, sich umfassend ins Bild zu setzen, Ergänzungsfragen zu stellen und sich zu verteidigen. Ebenso ist der Richter nicht in der Lage zu prüfen, ob die Auskünfte des Sachverständigen zutreffen (BGE 101 Ib 276).

  3. @Chris das Bundesgericht hat einmal entschieden, dass Sperma NICHT zu den “menschlichen Ausscheidungen” gehört!

  4. … und zwar in BGE 121 IV 128: Samenergüsse sind keine menschlichen Ausscheidungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 3 StGB. http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE-121-IV-128&lang=de&zoom=OUT&system=clir

  5. Nun ja, medizinisch betrachtet schon, denn das was gemeinhin als Sperma bezeichnet wird ist in Wirklichkeit eine Absonderung der Prostata in der dann die eigentlich Spermien schwimmen. Und eine Absonderung ist laut Duden gleich Ausscheidung. Zudem kann rein technisch bedingt auch immer Urin mit enthalten sein.

    Ich bleibe deshalb dabei “Menschliche Ausscheidung” ist WishiWashi!

    Genauso ärgert es mich auch nach wie vor, dass da “Missbrauch von Kindern” quasi mit “menschlichen Ausscheidungen” und “sexuelle Handlungen mit Tieren” gleichgesetzt wird, weil eben in einem Zug aufgezählt! Da sollte dann bitte schon noch unterschieden werden!

    • Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch, dass Ziff. 3bis die menschlichen Ausscheidungen nicht mehr nennt. Ist zwar nicht konsequent, aber sinnvoll und ein erster Schritt, dieses absurde Verbot abzuschaffen. Übrigens: was ist den mit tierischen Ausscheidungen? Das Gesetz nennt nur “menschliche”…sic!

Kommentieren