Mit Urteil vom 29. Juli 2004 hat der Berufungsausschuss des UN-Kreigsverbrechertribunals in Den Haag die Vorinstanz drastisch korrigiert.
Mit Urteil vom 13. Juli 2004 1.P.210/2004 rügt das Bundesgericht zum dritten Mal die Praxis des Appellationsgerichts Basel-Stadt, Gesuche um unentgeltliche Prozessführung bzw. Verbeiständung “mit dem pauschalen und ungenügend begründeten Hinweis auf die Aussichtslosigkeit der Appellation” abzuweisen und droht offen damit, dem Kanton Basel-Stadt in Zukunft die Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren aufzuerlegen.
Hier können Sie Entscheide des Bundesstrafgerichts online abrufen. In den bisher publizierten Entscheiden befasste sich das Bundesstrafgericht in erster Linie mit zivilrechtlich vorwerfbarem Verhalten.
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 18. Juni 2004 kassiert der Kassationshof die Verurteilung eines Hanfproduzenten: Der Entscheid ist seit heute online: 6P.49/2004 und 6S.126/2004
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (1A.139/2004) wird auf Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin festgestellt, dass das neue Bundesstrafgericht die Parteirechte der Bundesanwaltschaft mehrfach verletzt hat. Das Nachsehen hat letztlich der Betroffene, dessen von der eidgenössischen Untersuchungsrichterin verhängte Schiftensperre vom Bundesstrafgericht aufgehoben worden war: er muss wohl oder übel den neuen Entscheid des Bundesstrafgerichts abwarten und hoffen, die Schriftensperre werde erneut aufgehoben und anschliessend nicht wieder von der Bundesanwaltschaft ans Bundesgericht gezogen.