Seit heute ist eine ganze Reihe neuer
Entscheide beider Kammern des Bundesstrafgerichts online.
Mit einer Mehrheit von 8 zu 1 hat das Appellate Committee des House of Lords die Aussetzung der Haftprüfungsverfahren von Terrorismusverdächtigen als menschenrechtswidrig abgelehnt. Das sehr eindrückliche
Urteil vom 16.12.2004 gibt die Opinions aller Lords wieder.
Aus hirschgehörntem Anlass mal was Ausserstrafrechtliches.
Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.
‘Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei “stets und ständig angetrunken” und spreche auch “bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident” ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: “Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht.” ‘ MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.
Aus den Empfehlungen des Ministerkomittees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom 06.10.2000:
“19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren.” (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)
Der Direktor des Bundesamts für Justiz begründet in der heutigen NZZ den Entscheid des Bundesrats, die Bundesanwaltschaft neu der ungeteilten Aufsicht des EJPD zu unterstellen. Seine Ausführungen verdienen volle Zustimmung. Die Gewaltentrennung, welche einige Experten durch das neue Modell gefährdet sahen, verlangt in erster Linie eine unabhängige Justiz, zu der eine Anklagebehörde trotz ihrer Rechtspflegefunktionen nun mal nicht gehört.
Leider kann ich keinen Link auf den Artikel setzen, da er auf NZZ Online auch für Abonnenten nicht zugänglich ist. Die NZZ hat sicher gute Gründe dafür