Den Bericht der Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen vom Oktober 2004 ist hier abrufbar.
Gemäss einem Bericht in der heutigen Sonntagszeitung müssen Internetprovider in der Schweiz jährlich ungefähr 3,000 Auskunftsbegehren der Untersuchungsbehörden beantworten. Nach dem Bericht häufen sich auch Anfragen u.a. von Polizisten, die ohne Verfügung der Untersuchungsbehörden und ohne richterliche Genehmigung an geschützte Daten heranzukommen versuchen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Provider gesetzestreuer verhalten als die Polizisten und dass die Richter endlich über eine konsequentere Anwendung der Beweisverbote nachdenken.
Am 1. Februar können Tickets für die Fussball-WM 2006 in Deutschland beantragt werden. Bevor man davon Gebrauch macht, sollte man hier kurz reinschauen.
Der Kantonsrat hat heute entsprechend dem Wahlvorschlag der Justizkommission 13 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen gewählt (s. espace mittelland). Damit sind die durch die Strafverfolgungsreform neu geschaffenen Stellen besetzt.
Im Medienrummel um diese Wahlen ist beinahe untergegangen, dass der Kantonsrat auch einen neuen Oberrichter gewählt hat. Gewählt wurde aus einem Zweiervorschlag ein Amtsgerichtspräsident, der an seiner bisherigen Wirkungsstätte eine schwer zu füllende Lücke hinterlässt.
In einem Entscheid des Kassationshof vom 22.12.2004 finden sich interessante Ausführungen zum Grundsatz “nemo tenetur se ipsum accusare”, die aber leider nicht leicht nachvollziehbar sind. Versuchen Sie es doch selbst mal…
Das DNA-Profil-Gesetz ist noch keine 20 Tage in Kraft und schon ist die Diskussion um eine Erweiterung lanciert. Anlass gab die Verhaftung eines Verdächtigen im Fall Mooshammer, die angeblich danke einer DNA-Analyse möglich gewesen sei. In der Diskussion wird etwa (ausgerechnet) von Otto Schily gesagt, die DNA sei der moderne Fingerabdruck. Dass der Vergleich hinkt, ist offensichtlich. Es ist noch nicht einmal abschliessend geklärt, was alles aus der DNA gelesen werden kann.
Nach zwei Stunden stand das Urteil fest. Gemäss Los Angeles Times schloss Graner seinen Vortrag so: “I didn’t enjoy what I did there. … A lot of it was wrong, a lot of it was criminal.”