Gemäss NZZ online hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats einstimmig ein Postulat verabschiedet, das ein Bündel von Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung beinhaltet. Danach sollen insbesondere auch die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft massiv ausgebaut werden.
In einem Land ohne Verfassungsgerichtsbarkeit lassen einen solche Vorstösse das Blut in den Adern gefrieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat gemäss heutiger Pressemitteilung festgestellt, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen der damit verbundenen Störung der Redaktionstätigkeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt.
Auf HRR-Strafrecht finden sich Prozessdokumentationen, zurzeit vor allem über das Verfahren gegen Alexander Falk.
Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Durchsuchungsbeschluss für eine Anwaltskanzlei als grundrechtswidrigen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsausübungsfreiheit auf. Die Vorinstanzen hatten der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers nicht angemessen Rechnung getragen ( 2 BvR 1975/03 vom 14.01.2005).
Im Kanton Solothurn werden im Ausland wohnende mutmassliche Verkehrssünder bei Bussen bis CHF 300.00 aus Kostengründen offenbar nicht verfolgt. Gegen die für diese Praxis verantwortlichen Personen ist Strafanzeige wegen Verdachts der Begünstigung eingereicht worden. Der zuständige Untersuchungsrichter hat offenbar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dieses dann aber wieder eingestellt.
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.
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