Gemäss heutiger Pressemitteilung des EJPD können in sieben Kantonen (BS, BL, BE, VD, GE, TI und SO) weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs vollzogen werden.
Das Bundesstrafgericht hat eine Reihe von neuen Entscheiden online gestellt.
Anlässlich einer polizeilichen Befragung in Untersuchungshaft hat ein Beschuldigter protokollieren lassen, er wolle einen Anwalt. Dass er dann doch keinen bekommen hat und ohne anwaltliche Vertretung ein Geständnis abgelegt hat, wurde Gegenstand einer erfolglosen staatsrechtlichen Beschwerde.
Aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 22. Juni 2005 (1P.765./2004, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen):
“Ich bin gesund. Ich möchte einen Anwalt haben (Akten des Bezirksgerichts, act. 112). Im Protokoll finden sich danach keine weiteren Äusserungen dazu. Das Obergericht ging davon aus, der Beschwerdeführer und der Polizeibeamte hätten sich ausserhalb des Protokolls darüber unterhalten. Es könne ausgeschlossen werden, dass der Beizug eines Rechtsvertreters hintertrieben werden sollte, ansonsten die Äusserung des Beschwerdeführers gar nicht protokolliert worden wäre. Zudem habe dieser das Protokoll vorbehaltlos unterzeichnet. Bei dieser Sachlage kann ohne Willkür angenommen werden, dass der Beschwerdeführer nicht ernstlich an einem Beizug eines Rechtsvertreters interessiert war und seinen einmalig geäusserten Wunsch nicht weiter verfolgte.”
Merke: Es gilt nur, was ausserhalb des Protokolls besprochen wird (jedenfalls solange man davon ausgehen kann, dass es besprochen wurde).
Die Einigung zwischen KMPG und den amerikanischen Strafverfolgungs- und Steuerbehörden enthält interessante Fragen zum Anwaltsgeheimnis. Die entsprechenden Bestimmungen der Einigung und weitere Hinweise zum Anwaltsgeheimnis in den USA finden Sie auf White Collar Crime Prof Blog.
Das Bundesamt für Polizei, seine Freunde nennen es “fedpol”, orientiert hier über den (bereits wieder) neuen Schweizer Pass. Wer wirklich wissen will, worum es geht, wird den Gesetzes- und Verordnungstext konsultieren müssen. Beide finden sich hier. Darin kann man nachlesen, dass die biometrischen Daten (der Bundesrat bestimmt welche) in einer zentralen Datenbank beim BA für Polizei gesammelt werden und wer darauf Zugriff hat. Einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch der Datenbank sucht man allerdings vergeblich. Die Abfrage von Daten in Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen, etwa zu Fahndungszwecken (wozu denn sonst?), soll verboten sein. Kontrolliert wird das freilich nicht.
Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende September 2005. Einstweilen kann sogar die Software zum Lesen der biometrischen Daten gedownloadet werden. Der Kassensturz weiss mehr.
Lawprof Ken Lammers (crimlaw) hat einen interessanten Beitrag zum Thema “Verdächtig ist vor allem das Unverdächtige” (vgl. dazu meinen früheren BWIS II-Beitrag) oder Sometimes those whom you least suspect.
Die Solothurner Zeitung berichtet über ein Referat von Peter Regli vor den Solothurner SVP-Delegierten. Regli, in Ungnade gefallerner Ex-Chef des militärischen Nachrichtendienstes, analysiert die aktuelle sicherheitspolitische Lage als eine Art asymmetrischer dritter Weltkrieg und schlägt vor, auf ein wenig Freiheit zu verzichten, um mehr Sicherheit zu erhalten. Als Beispiel nennt er das Abhören von Handys, die Videoüberwachung und die Erfassung biometrischer Daten.
Leider erklärt auch Regli nicht, inwiefern diese Massnahmen mehr Sicherheit garantieren sollen.