Update: der unten zitierte Entscheid 1A.288/2005 ist nun online.
Gemäss Pressemitteilung des Bundesgerichts wird der ehemalige russische Atomminister auf seine Beschwerde hin nach Russland und nicht in die USA ausgeliefert. Das Urteil 1A.288/2005 vom 22. Dezember 2005 ist online noch nicht verfügbar. Die wesentlichen zwei Erwägungen sind aber in der Pressemitteilung enthalten.
Per 1. Januar 2006 tritt Art. 386 StGB in Kraft. Es handelt sich um die einzige Bestimmung aus der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs, für welche der Bundsrat das “vorzeitige” Inkrafttreten
verordnet hat. Das Inkrafttreten der restlichen Revisionsbestimmungen ist für 1. Januar 2007 vorgesehen.
Art. 386 – Präventionsmassnahmen
1 Der Bund kann Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen, die darauf hinzielen, Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen.
2 Er kann Projekte unterstützen, die das unter Absatz 1 erwähnte Ziel haben.
3 Er kann sich an Organisationen beteiligen, welche Massnahmen im Sinne von Absatz 1 durchführen, oder derartige Organisationen schaffen und unterstützen.
4 Der Bundesrat regelt Inhalt, Ziele und Art der Präventionsmassnahmen.
Auf Anfrage ein (nicht wissenschaftlicher) Quellennachweis zu meinem
gestrigen Beitrag: Die Sonntagszeitung vom 12.11.2005 berichtete unter dem Titel “Spionageflieger der Armee für die Euro 08″ u.a. folgendes:
Im Frühling des letzten Jahres beobachtete eine Drohnenkamera verdächtige Vorgänge in einem Wald bei Altbüron im Luzerner Hinterland. Die Polizei wurde alarmiert, und zwei Männer wurden beim Cannabiskonsum ertappt und festgenommen.
Weitere Hinweise liefern Google und die Fragestunde im Nationalrat vom 07. Juni 2004 ( AB 2004 N 915 f.).
Ca. 30 neue Entscheide des Bundesstrafgerichts sind online, darunter mindestens zwei recht exotische:
Der ehemalige Aussenminister der USA hat sich zur US-Überwachungsaffäre geäussert und die Vorgehensweise der Bush-Administration gerechtfertigt. Er bringt aber eine Frage auf den Punkt, die mich seit den ersten Meldungen über das sog. “Domestic Spy Program” beschäftigt:
My own judgment is that it didn’t seem to me, anyway, that it would have been that hard to go get the warrants. And even in the case of an emergency, you go and do it. The law provides for that ( New York Times).
Auch Powell scheint die Antwort nicht zu kennen, aber sein Hinweis, dass es wirklich nicht schwer gewesen wäre, die entsprechenden richterlichen Genehmigungen zu erhalten, macht die Sache für Bush ja nicht besser.
Die zweite Frage, die mich beschäftigt: Gibt es sowas in der Schweiz, im Land in dem Drohnen der Armee Kiffer an Waldrändern aufspüren? Ich bin ziemlich sicher, ja. Der eigentliche Unterschied ist doch, dass es hier kein Schwein interessiert. Hier heisst der Grundsatz:
Wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten