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Colin Powell zur U.S. Abhöraffäre

Der ehemalige Aussenminister der USA hat sich zur US-Überwachungsaffäre geäussert und die Vorgehensweise der Bush-Administration gerechtfertigt. Er bringt aber eine Frage auf den Punkt, die mich seit den ersten Meldungen über das sog. “Domestic Spy Program” beschäftigt:

My own judgment is that it didn’t seem to me, anyway, that it would have been that hard to go get the warrants. And even in the case of an emergency, you go and do it. The law provides for that (New York Times).

Auch Powell scheint die Antwort nicht zu kennen, aber sein Hinweis, dass es wirklich nicht schwer gewesen wäre, die entsprechenden richterlichen Genehmigungen zu erhalten, macht die Sache für Bush ja nicht besser.

Die zweite Frage, die mich beschäftigt: Gibt es sowas in der Schweiz, im Land in dem Drohnen der Armee Kiffer an Waldrändern aufspüren? Ich bin ziemlich sicher, ja. Der eigentliche Unterschied ist doch, dass es hier kein Schwein interessiert. Hier heisst der Grundsatz:

Wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten

(s. dazu etwa meine früheren Beiträge hier, hier und hier).

… aus dem Kartellstrafrecht?

Na das das ging ja rasch. Die New York Times berichtet heute über Ermittlungen von Eliot Spitzer (New York State Attorney General) gegen die Musikindustrie wegen illegaler Preiabsprachen. Sehr informativ ist der heutige Beitrag der Print-NZZ, den ich online leider nicht gefunden habe.

IFPI vs. ISP

IFPI Schweiz hat schon wieder ein neues Schlachtfeld gegen Raubkopierer eröffnet. Gemäss heise.de versucht IFPI nun die Zugangsprovider in die Verantwortung zu ziehen:

Die Schweizer Landesgruppe der Musikindustrie sieht die Zugangsanbieter zum Handeln verpflichtet, weil diese gleichzeitig über die Urheberrechtsverletzungen aufgeklärt und somit für die Handlungen von Kunden haften würden. “Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen”, heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben. Ferner rät der Phonoverband “dringend” an, “zu Beweiszwecken sofort entsprechende Sicherungen” über den Datenverkehr vorzunehmen, der über ins Visier genommene IP-Adressen laufe.

Siehe dazu meine früheren IFPI-Beiträge hier und hier. Weitere werden sicher folgen, vielleicht bald einmal aus dem Kartellstrafrecht?

Verhörung von Guantanamo-Häftlingen

Die Sonntagszeitung (nur für Abonnenten) berichtet über einen Versuch der Bundesanwaltschaft, Häftlinge auf Gunatanamo zu 141 Fotos zu befragen, die Schweizer Beamte während des Terrorismusfinanzierungsverfahrens gegen den Tessiner Bankier Youssef Nada sichergestellt hatten. Das Ersuchen an das FBI soll vom Stv Bundesanwalt Claude Nicati stammen, den NR Josef Lang nun als

untragbar in einer Spitzenfunktion eines Rechtsstaats bezeichnet.

Wahrscheinlich hat Nicati einfach darauf vertraut, dass allfällige Ergebnisse der Befragungen auf Guantanamo in der Schweiz als Beweismittel zugelassen würden. Und ich befürchte, das durfte er auch.