Zwei Medienmitteilungen des EJPD gewähren einen kleinen Einblick in das manchmal etwas bizarr anmutende Innenleben der Bundesstrafverfolger.
Die erste Mitteilung orientiert über die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung ( Art. 320 StGB). Tatverdächtig sind “Mitarbeitende der Bundesstrafverfolgungsbehörden”, welche den Medien geheimnisrelevante Informationen im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens zugespielt haben sollen: [weiterlesen] »
Einem neuen zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid ( 6B_324/2007 vom 05.10.2007) lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen:
Dass bei Ausländern die Fluchtgefahr als spezieller Haftgrund mit etwas Fantasie praktisch in jedem Fall begründet werden kann, ist bekannt. Das Bundesgericht verlangt zwar konkrete Gründe, die eine Flucht nicht nur als möglich, sondern als wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Anforderungen, die es an sein eigenes Kriterium stellt, sind bei Ausländern allerdings minimal. Aus dem neusten Entscheid dazu ( 1B_225/2007 vom 23.10.2007):
Es darf heute von einer prekären fremdenpolizeilichen Lage ausgegangen werden, nachdem die Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers widerrufen wurde (bestätigt durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich) und ein neues Gesuch um Aufenthaltsbewilligung in erster Instanz abgewiesen wurde. Das derzeit prekäre Bleiberecht ist ein konkretes Indiz für Fluchtgefahr (E. 3.4).
Diese Logik lässt sich wie folgt übersetzen: Wer krampfhaft versucht, legal in der Schweiz bleiben zu dürfen, ist fluchtgefährdet.
Das Bundesamt für Statistik hat seine Strafurteilsstatistik für das Jahr 2006 publiziert. Die Zahlen weichen nicht wesentlich von den Vorjahren ab, sind aber doch immer wieder überraschend. Hier ein kleiner Ausschnitt: [weiterlesen] »
Erneut musste das Bundesgericht ( 6B_566/2007 vom 30.09.2007) in einem Präsidialentscheid darauf hinweisen, dass im Strafrecht nach wie vor kein Raum für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde besteht (vgl. dazu auch 6B_38/2007 vom 23. August 2007, E. 3). Im hier zitierten Fall hat ein Geschädigter einen Freispruch anfechten wollen. Darauf konnte das Bundesgericht bereits mangels Legitimation nicht eintreten: [weiterlesen] »
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