Nirgends werden Raser härter angefasst als in Zürich. Wer je daran gezweifelt hat, der werfe einen Blick auf diese Zahlungserinnerung.
In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil (1C_302/2007 vom 02.04.2008) schützt das Bundesgericht ein von den Vorinstanzen abgewiesenes Akteneinsichtsgesuch eines Tierschutzvereins, der
Einsicht in die in den letzten fünf Jahren vom Bezirksamt Arbon erlassenen Strafentscheide, inklusive Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen, betreffend X. bzw. Y.
beantragt hatte. [weiterlesen] »
In BGer 6B_588/2007 vom 11.04.2008 äussert sich das Bundesgericht in Fünferbesetzung zu mehreren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Im Ergebnis kassiert das Bundesgericht ein Urteil der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Solothurn. Die Beschwerdekammer hatte einen Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft zu Unrecht geschützt. Sowohl die Hauptbegründung als auch die Eventualbegründung der Beschwerdekammer qualifiziert das Bundesgericht als willkürlich.
Das Bundesgericht hat in einem letzte Woche online gestellten Entscheid (BGer 6B_772/2007 vom 09.04.2008) die Beschwerde eines verwahrten Sexualstraftäters gutgeheissen, dessen Urlaubsbewilligungen (unbegleitete zwölfstündige Urlaube) widerrufen worden waren. Dabei stützte sich die Vorinstanz ausschliesslich auf eine FOTRES-Bewertung, was dem Bundesgericht aber nicht genügt:
Die Vorinstanz stützt sich bei der Beurteilung der Rückfallgefährlichkeit des Beschwerdeführers einzig auf die bei den Akten liegenden FOTRES-Bewertungen und damit im Wesentlichen ausschliesslich auf die Resultate eines “Prognoseinstruments”. [weiterlesen] »
Einer heute veröffentlichten Medienorientierung ist zu entnehmen, dass die Auszüge aus dem Strafregister neu am Postschalter bestellt werden können (das erspart die mühselige Bestellung per Internet). Weil eine solche Dienstleistung von Post und EJPD kaum einen interessieren würde, werden die Medienvertreter wie folgt angelockt:
Wem das immer noch nicht als Grund für eine Reise nach Bern reicht, dem bieten Post und EJPD eine Gratisdienstleistung auf dem Bärenplatz an: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert ein kantonales Urteil wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, weil der Beweis ungesetzlich erbracht worden war. Die Vorinstanz hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen:
Ein Gemeindepolizist führte eine Geschwindigkeitsmessung durch. Dabei verwendete ein privates Lasermessgerät der Firma L. Deren Geschäftsführer M. war dem Polizeibeamten bei der Messung behilflich. Zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitskontrolle des Beschwerdeführers X. war der Polizeibeamte P. am Kontrollort nicht anwesend. Er befand sich in einem ca. 70 Meter entfernten Bürogebäude, um die Mieter der Liegenschaft über die Geschwindigkeitsmessung zu informieren. Die Messung und Anhaltung erfolgte durch M., welcher X. ”herauswinkte”, ihm das Messergebnis mitteilte und ihm die Rückkehr des zuständigen Polizeibeamten in Aussicht stellte.
In einem heute online gestellten Entscheid (6B_580/2007 vom 11.04.2008) kassiert das Bundesgericht ein Urteil der Vorinstanz, die in Verletzung von Bundesrecht die Bandenmässigkeit bejaht hatte. Zu beurteilen war folgender Sachverhalt:
B. kam mit H. überein, für ihn Hanf anzupflanzen und ihm den geernteten Hanf zu übergeben. Zu diesem Zweck pachtete er in Dörflingen von einem Bauer 51 Aren Ackerland. An den jährlichen Pachtzins von Fr. 6’000.– schoss ihm H. Fr. 4’000.– vor. Ende Mai 2002 pflanzte er ca. 1800 Setzlinge THC-reicher Hanfsorten, die er zuvor von H. bezogen hatte. Bevor B. den Hanf (THC-Gehalt 12,3 – 15 %) ernten konnte, wurde dieser amtlich beschlagnahmt. Gemäss Übereinkunft hätte B. von H. Fr. 5’000.– für den Anbau und die Aufzucht der Pflanzen erhalten sollen.