Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgericht hat heute gleich drei Urteile ins Netz gestellt, die zur BGE-Publikation vorgesehen sind:
Besonders hinweisen möchte ich auf den letztgenannten Entscheid, auf den ich zurückkommen werde. Einstweilen verweise ich auf den Artikel im Tages-Anzeiger.
Die “Untersuchungen” rund um die Affäre Roschacher werden nach den letzten Enthüllungen in der Sonntagspresse (vgl. meinen letzten Beitrag) durch die GPDel weitergeführt. Die berichtet die NZZ (hier und hier) gestüzt auf eine Medienmitteilung der GPK-N (diese enthält übrigens die Links auf zwei weitere Rechtsgutachten). [weiterlesen] »
Laut einem aktuellen Beitrag der SonntagsZeitung existiert ein “Geheimprotokoll”, welches das immer bestrittene Komplott gegen alt Bundesrat Blocher aufzudecken scheint (vgl. dazu meine Beiträge unter dem Tag Roschacher): [weiterlesen] »
DIGITALFERNSEHEN.de berichtet hier darüber, dass die Zahl der Schwarzseher in der Schweiz zunehme. Aus strafprozessualer Sicht interessant ist aber in erster Linie die Meldung über die Zahl der Hausdurchsuchungen:
Zwischen 2005 und 2007 stieg die Zahl der Hausdurchsuchungen von 88 auf 111 an.
Dass gegen Schwarzseher überhaupt Hausdurchsuchungen möglich sind, zeigt eindrücklich, wie dieses Land mit dem verfassungsmässigen Schutz der Privatsphäre seiner Bürger umgeht. [weiterlesen] »
in einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid (BGer 6B_538/2007 vom 02.06.2008) klärt das Bundesgericht eine umstrittene Frage zu Art. 46 Abs. 1 StGB (Nichtbewährung / Widerruf). Die Bestimmung lautet wie folgt:
Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe. Es kann die Art der widerrufenen Strafe ändern, um mit der neuen Strafe in sinngemässer Anwendung von Artikel 49 eine Gesamtstrafe zu bilden. [..., Hervorhebungen durch mich].
Das Bundesgericht stösst sich an der Möglichkeit, Art. 49 StGB (Konkurrenz, Asperationsprinzip) sinngemäss anzuwenden, was zu sachfremden Ergebnisse führe: [weiterlesen] »
Laut einem aktuellen Beitrag des Tages-Anzeiger droht BWIS II in den eidg. Räten zu scheitern. Anlass zum Artikel ist, dass sich die Rechtskommission des Nationalrats am Donnerstag damit befassen soll. Anlass zur Hoffnung gibt zunächst, dass die Ratsflügel links und rechts die Vorlage eher ablehnen. Die “freisinnige” Präsidentin der RK-N, promovierte Juristin, gibt sich dagegen gemäss Tages-Anzeiger staatsmännisch, ja entsprechend dem Selbstverständnis ihrer Partei (die eigentlich auch meine wäre) staatstragend:
Für die Präsidentin der Rechtskommission, Gabi Huber (FDP, UR), ist die BWIS-Revision eine «Gratwanderung». Es gelte abzuwägen zwischen Eingriffen in die persönliche Freiheit und den Sicherheitsbedürfnissen des Staates.
Als Glücksfall für die Gegner der Vorlage könnte sich entpuppen, dass der Bundesrat die Vorlage durch den Verteidigungsminister vertreten lässt. Danke!
Wie hier und hier bereits bei Eröffnung des Verfahrens vorhergesagt, hat die ao. Staatsanwältin des Bundes die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Bericht der GPK-N über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vom 5. September 2007 eingestellt (gegen die Übrigen Verdächtigen war bekanntlich keine Untersuchung eröffnet worden). Was eher überrascht ist allerdings die Begründung der ao. Staatsanwältin. Diese lautet gemäss Medienmitteilung wie folgt: [weiterlesen] »