Das Bundesgericht bestätigt in BGer 6B_393/2008 vom 08.11.2008 eine Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung ( Art. 286 StGB). Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Am Abend des 24. Juni 2006 fand in einem Partyraum des Allmendhofs in Beinwil-Freiamt ein Anlass von Rechtsradikalen statt. Um ca. 21:45 Uhr begaben sich 7 Beamte der Kantonspolizei Aargau und der Regionalpolizei Muri zum Allmendhof, um zu kontrollieren, ob dort strafbare Handlungen stattfänden. Dabei wurde ihnen der Zutritt durch rund 20 Personen, darunter X. und Y., die sich in zwei bis drei Gliedern vor der Polizei aufstellten, während rund 15 – 20 Minuten verwehrt. Erst als die Polizei den Vermieter des Lokals herbeiführte und dieser die Kontrolle billigte, liess die Gruppe nach insgesamt rund 35 Minuten zwei Polizeibeamte in den Partyraum (E. A). [weiterlesen] »
Art. 169 StGB. Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, sondern anderweitig verwendet, verfügt damit nicht über eine amtlich gepfändete Sache; Pfändungsobjekt bildet bis zu ihrer Tilgung ausschliesslich die Lohnforderung.
Na so.
Erneut hat sich das Bundesgericht mit einem “Kriminalfall” auseinander setzen müssen, der für dieses Land, das alles und jedes – wenn immer möglich im Nebenstrafrecht – pönalisisert, typisch ist ( BGer 6B_435/2008 vom 06.11.2008). Wie in einem früheren Entscheid (s. meinen damaligen Beitrag) blieb es dabei, dass der Beschwerdeführer dafür bestraft wurde, dass er planmässig Anhänger mit Werbeaufschriften entlang von Autobahnen parkieren liess.
Vergeblich bestritt der Beschwerdeführer seine Täterschaft. Dazu das Bundesgericht: [weiterlesen] »
Dominik BachmannDas Bundesgericht hat in BGE 134 IV 193 vom 13. Juni 2008 erstmals die fahrlässige Übertragung des HI-Virus unter Strafe gestellt. Zu beurteilen war ein älterer Mann, der seine Gelegenheitspartnerin mit dem HI-Virus angesteckt hatte ohne zu wissen, dass er selber HIV-positiv war. Welche unheilvollen Signalwirkungen dieses Urteil hat, wird im Folgenden in einer Stellungnahme der Aids-Hilfe Schweiz kurz dargestellt.JuriusBGer – Personen mit unbefugtem Aufenthalt können mehrmals aufeinanderfolgend wegen ihres illegalen Aufenthalts in der Schweiz verurteilt werden. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil der Schaffhauser Justiz bestätigt (BGE 6B_114/2008).BGer – Die Waadtländer Behörden haben einer Frau laut Bundesgericht zu Recht nicht abgenommen, dass ihre elektronische Fussfessel nach einem Seebad vorübergehend ausgestiegen sein soll. Nun muss sie den Rest ihrer Strafe in Haft verbüssen (Urteil 6B_605/2008).
JuriusBGer – Waadtländer Straffällige, die eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr verbüssen müssen, können nicht vom Strafvollzug mittels Electronic Monitoring profitieren. Das Bundesgericht hat eine Ausweitung dieser Verbüssungsform auf Strafen mit einer Dauer von über einem Jahr abgelehnt (Urteil 6B_582/2008).JuriusBGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Bundesanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt (Verfahren 1B_288/2008).Der Bundesrat hat am 19. November 2008 die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden von Schengen-Staaten gutgeheissen und dem Parlament zur Genehmigung überwiesen. Mit dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz wird diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands ins nationale Recht umgesetzt.