Die unsägliche BWIS II – Vorlage (s. meine früheren Beiträge) ist in der Wintersession des Nationalrats gescheitert. Der Rat trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Nun soll gemäss Tages-Anzeiger in einem externen Gutachten die Verfassungsmässigkeit der Vorlage geprüft werden. Aus dem Votum von BR Schmid:
Wir haben jetzt, nachdem die Kommission beraten und mehrheitlich Rückweisung beschlossen hat, einen externen Gutachter damit beauftragt, das Ganze auch aus der Aussensicht nochmals zu analysieren. Dieses Gutachten wird in einem ersten Entwurf im Februar oder März vorliegen. Das Gutachten wird im Laufe des Frühjahrs an die Kommission weitergeleitet und eine Grundlage sein, um die Vorlage zu vertiefen.
Wieso muss gutachterlich geklärt werden, was auf den ersten Blick klar ist? Wieso muss zuerst ein Entwurf vorgelegt werden? Muss der Gutachter den Bundesrat fragen, ob er mit dem Entwurf einverstanden sei und ihn andernfalls nach den Wünschen des Bundesrats anpassen? Welcher Gutachter lässt sich auf ein solches Verfahren ein?
Schmerzlicher Tiefpunkt der nationalrätlichen Debatte war m.E. das Votum ausgerechnet eines “freisinnigen” Solothurners:
Auch wenn die SVP – wie wir auch! – die persönliche Freiheit und die freiheitliche Gesellschaft natürlich sehr hoch einschätzt, so müssen wir Sie doch darauf hinweisen, dass es hier nur um individuelle Freiheitseinschränkungen gehen kann (Hervorhebungen durch mich).
Die Dezember-Ausgabe der HRRS 2008 stellt ein Urteil des EGMR gegen die Türkei vor, das auch in der Schweiz auf Interesse stossen müsste (EGMR Nr. 36391/02, Salduz vs. Türkei, Urteil der Grossen Kammer vom 27.11.2008). Die Leitsätze des HRRS-Bearbeiters Karsten Gaede fassen den Entscheid wie folgt zusammen (Hervorhebungen durch mich): [weiterlesen] »
In den letzten Wochen übertrafen sich v.a. Politiker und Journalisten mit immer weitergehenden Forderungen im “Kampf” gegen Raser. Ich hatte mir schon lange vorgenommen, die Debatte hier aufzuarbeiten, aber sie nahm Dimensionen an, denen ich nicht mehr gewachsen war. Der Anlass, dass ich es nun doch im Ansatz versuche, ist ein MZ-Interview mit einem Bundesrichter, der gewisse Dinge zurecht rückt (s. dazu untewn und auch den Beitrag im Tages-Anzeiger).
Den Tiefpunkt der Debatte ist und bleibt für mich die völlig unbegründete Justizkritik eines bloggenden Bundesrats, der in seinem früheren Leben Strafverteidiger war und es eigentlich besser wissen müsste. Aus dem Interview: [weiterlesen] »
Wie ein Beschuldigter wegen Wiederholungsgefahr zu Recht monatelang in strafprozessualer Haft belassen kann, kann einem neuen Urteil des Bundesgerichts entnommen werden (BGer 1B_292/2008 vom 25.11.2008):
Man behaupte eine Verhaltensauffälligkeit und lasse diese gutachterlich abklären. [weiterlesen] »