Einmal mehr wird ein bereits auf den ersten Blick verfassungswidriger Haftentscheid aus dem Kanton Zürich durch das Bundesgericht kassiert (BGer 1B_23/2009 vom 16.02.2009). Es reicht, eine Erwägung des Bundesgerichts zu zitieren: [weiterlesen] »
In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil (BGer 6B_690/2008 vom 09.02.2009) heisst das Obergericht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein freisprechendes Urteil auf und weist die Vorinstanz an, Folgendes zu prüfen: [weiterlesen] »
Die Bundesanwaltschaft hat in der Causa Behring einen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts erfolgreich angefochten (BGer 1B_274/2008 vom 27.01.2009). Damit hat die BA, deren Beschwerde sich übrigens auch die privaten Verfahrensbeteiligten angeschlossen haben, verhindert, dass der Entsiegelungsrichter die durchzuführende Triage an die Bundeskriminalpolizei delegiert. Die Beschwerdekammer scheint dabei aus den Augen verloren zu haben, was denn überhaupt der Sinn einer solchen Triage durch den Entsiegelungsrichter ist. Das Bundesgericht hilft auf die Sprünge: [weiterlesen] »
Während eines vor Bundesgericht hängigen Haftbeschwerdeverfahrens (BGer 1B_2/2009 vom 10.02.2009) ist ein Beschwerdeführer aus der Haft entlassen worden, womit seine Beschwerde gegenstandslos wurde. Für den Kostenentscheid war der mutmassliche Ausgang des Verfahrens zu prüfen. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Beschwerde erfolgreich gewesen wäre. Folgende Argumentation des Haftrichters vermochte das Bundesgericht nichtzu überzeugen: [weiterlesen] »
Das EJPD teilt mit, dass in der Schweiz derzeit 171 Straftäter verwahrt werden. Abgesehen davon, dass diese Zahl wenig aussagt, ist auch nicht klar, wie sie sich zusammensetzt, denn offenbar sind nebst der Verwahrung (Art. 64 StGB) auch Massnahmen nach Art. 59 StGB mitgezählt. Wenn das so gemeint ist, kann die Antwort des Bundesrats, die noch nicht online verfügbar ist, kaum stimmen.
Das Bundesgericht (BGer 6B_549/2008 vom 03.02.2009, zur BGE-Publikation vorgesehen) kassiert den Freispruch eines Psychoanalytikers, der einer späteren Straftäterin (versuchte vorsätzliche Tötung) eine “Unbedenklichkeitserklärung” ausgestellt hatte und so ermöglichte, dass sie wieder in den Besitz der damals beschlagnahmten späteren Tatwaffe kam. Angeklagt war bzw. ist der Psychoanalytiker wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
Die Vorinstanz hatte den Freispruch im Wesentlichen damit begründet, dass die Täterin bei der Tatbegehung auch eine andere Schusswaffe bei sich hatte, die zuvor nie beschlagnahmt worden war. Deshalb sei die Unbedenklichkeitserklärung für den Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs nicht relevant gewesen. [weiterlesen] »
Das Bundesgericht (BGer 6B_645/2008 vom 03.02.2009) kassiertein vorinstanzliches Urteil, nach welchem der Beschwerdeführer hätte verwahrt werden sollen. Entgegen der Vorinstanz und im Grunde auch entgegen dem Gerichtsgutachter dürfe nicht
gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB angenommen werden, dass die “Anordnung einer Massnahme nach Art. 59 keinen Erfolg verspricht”, solange noch Therapiemöglichkeiten bestehen (…) (E. 3.3).
Im Einzlenen hielt es fest, dass der Gerichtsgutachter
in der hier entscheidenden Frage der Therapieaussichten nach dieser Behandlungsmehode nicht als Sachverständiger im Sinne von Art. 56 Abs. 3 und 4 StGB gelten
könne. [weiterlesen] »