Ein Beschwerdeführer trug vor Bundesgericht vor, die Vorinstanz praktiziere
im Zusammenhang mit behördlichen Sachen das Ignorieren und Umgehen von eingereichten realitätsbedingten Fakten und Beweismitteln, um so die behördliche Unschuld im Zusammenhang mit behördlichen Sachen unlegal zu konstruieren, was resultierend zu solchen Urteilen führt.
Das Bundesgericht tritt nicht ein ( BGer 6B_309/2009 vom 20.04.2009).
Das Bundesgericht ( BGer 6B_765/2008 vom 07.04.2009, BGE-Publikation) hat eine weitere Frage zum neuen Allgemeinen Teil des StGB geklärt und sich zur Methodik der Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren geäussert. Zudem hat es festgehalten, dass im Rückversetzungsverfahren die Anordnung des bedingten oder teilbedingten Vollzugs ausgeschlossen ist: [weiterlesen] »
In einem neuen Urteil hat sich das Bundesgericht mit Fragen um die Mittäterschaft beschäftigt ( BGer 6B_895/2008 vom 14.04.2009) und dabei folgendes festgestellt: [weiterlesen] »
Der Bundesrat legt gemäss Medienmitteilung ein neues Gesetz vor, das er “Unternehmensjuristengesetz” nennt und mit dem er ein Berufsgeheimnis für Unternehmensjuristen einführen will. Worum es dem Bundesrat angeblich geht, stellt er in der Medienmitteilung wie folgt dar:
Mit Berufsregeln für Unternehmensjuristinnen und -juristen will der Bundesrat die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung stärken und damit einen Beitrag zu rechtskonformem unternehmerischem Handeln leisten.
Näheres dazu im Vorentwurf und im Bericht. Die umständliche Regelung wird kaum auf Zustimmung stossen.
Mehr zum Thema in meinen früheren Beiträgen.
Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c VOSTRA-Verordnung sind im Strafregister alle Verurteilungen wegen Übertretungen des StGB, des MStG oder anderer Bundesgesetze einzutragen, wenn eine Busse von mehr als CHF 5,000.00 oder gemeinnützige Arbeit von mehr als 180 Stunden verhängt wird. Das Obergericht des Kantons Aargau hat einen wegen eines SVG-Delikts Verurteilten (Busse CHF 7,500.00, ersatzweise drei Tage Freiheitsstrafe) vor einem Strafregisterauszug verschonen wollen.
Die Staatsanwaltschaft war nicht einverstanden und hat den Fall erfolgreich dem Bundesgericht vorgelegt ( BGer 6B_1040/2008 vom 31.03.2009; BGE-Publikation vorgesehen).
Aus der Begründung der Vorinstanz (E. 2 des Bundesgerichtsentscheids): [weiterlesen] »
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