Antworten auf diese Frage wollten 28 Bundesparlamentarier mit der Parlamentarischen Initiative 09.458 mittels Einsicht in die gerichtsinternen Statistiken erhalten. Die RK-NR beantragt Nichteintreten. Sie begründet den Antrag gemäss Jusletter (kostenpflichtig) wie folgt: [weiterlesen] »
Gemäss Medienmitteilung des EJPD tritt das “Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der Schengen-Staaten in Kraft” (SIaG) am 1. Januar 2010 in Kraft. Das Bundesgesetz findet sich hier, alles andere (ausser dem umzusetzenden Rahmenbeschluss) auf der oben verlinkten Seite des EJPD.
Der Gesetzgeber stützt sich auf Art 54 Abs. 1 und 123 Abs. 1 BV. Wieviele Schengen-Staaten den Beschluss bereits umgesetzt haben, habe ich nicht geprüft.
Das EJPD hat gemäss heutiger Medienmitteilung den Vorentwurf eines neuen “Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG) in die Vernehmlassung geschickt. Folgende Dokumente dazu sind online zugänglich:
Bereits ein kurzer Blick in den Vorentwurf lässt einen erstarren. Will man die Medienmitteilung oder den Erlasstitel als Verpackung der Vorlage ansehen, kann man nur von einer Mogelpackung sprechen. Ähnlich wie das inzwischen im politischen Prozess zerzauste Projekt BWIS II steht das PolAG ganz im Geiste eines masslos übersteigerten und durch keine Fakten begründeten Sicherheitsbedürfnisses, dem rechtsstaatliche Errungenschaften leichtfertig geopfert werden sollen.
Hier nur ein kleiner Auszug über eines von mehreren vorgesehenen Informationssysteme: [weiterlesen] »
Der sog. Fussball-Wettskandal (vgl. statt vieler den Beitrag im Spiegel) löst bei verantwortungsvollen Verantwortlichen vor lauter Angst um Sponsorengelder einen grassierenden Aktionismus aus, der bisweilen besonders bunte Blüten treibt. Der eigentlich krisenerprobte FC Thun teilt auf seiner Homepage mit, er habe seinen Spielern eine Erklärung folgenden Inhalts ausgehändigt (Hervorhebungen durch mich): [weiterlesen] »
Das Obergericht des Kantons Aargau hat einen Beschwerdeführer gemäss Bundesgericht willkürfrei wegen versuchter Brandstiftung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt ( BGer 6B_718/2009 vom 12.11.2009). Das Urteil der Vorinstanz basierte im Wesentlichen auf DNA-Spuren, die in einem kriminaltechnischen Polizeibericht gewürdigt wurden. Das reichte der Vorinstanz für die Verurteilung und dem Bundesgericht für die Abweisung der Beschwerde: [weiterlesen] »
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