Der BILLAG-Präsident äussert sich in einem Tagi-Interview zum zivilen Ungehorsam der Gewerbler (s. meinen früheren Beitrag):
Wir machen ja nur das Inkasso. Sich dagegen zu wehren, erhöht lediglich den Aufwand und bläht die Bürokratie auf. So wird es für den einzelnen Gewerbetreibenden am Ende teurer.
Genauso ist es: wer sich wehrt, schadet am Ende nur sich selbst.
Das Bundesgericht kassiert in Fünferbesetzung einen Entscheid der Vorinstanz, welche ein Rückwärtsfahren auf der Autobahn als grobeVerkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG qualifiziert hatte ( BGer 6B_819/2009 vom 14.01.2010). Den Sachverhalt stellt das Bundesgericht wie folgt fest:
Der Beschwerdeführer fuhr am Dienstag, 4. März 2008, um 14.15 Uhr, mit seinem Personenwagen in Rupperswil versehentlich in die Einfahrt der Autobahn T5 Richtung Aarau. Seinen Irrtum bemerkte er unmittelbar nach der grünen Signaltafel “Autobahn”. Er hielt sein Fahrzeug an, legte den Rückwärtsgang ein, wechselte auf den Pannenstreifen und setzte ca. 50 Meter zurück, um in die Autobahn N 1 in Richtung Bern einbiegen zu können (E. 1).
Rechtlich beurteilt das Bundesgericht diesen Sachverhalt wie folgt: [weiterlesen] »
DAV (Deutscher Anwaltverein) und SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Kauf von Steuersünder-CD’s durch den Staat. Aus der Erklärung:
Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb. [weiterlesen] »
Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt die Statistiken über die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr vor. Die Zahlen sind wie immer eindrücklich, insbesondere wenn man bedenkt, dass hinter praktisch jedem Entzug ein Strafverfahren steht. Allein die Kosten für all diese Verfahren dürften die 100-Millionengrenze pro Jahr übersteigen, die Geldstrafen und Bussen wohl auch. [weiterlesen] »
In der heute erschienenen NZZaS (kostenpflichtig) nimmt die Justizministerin den Faden auf, den Sie unlängst zusammen mit den kantonalen Finanzdirektoren zu spinnen begonnen hat (vgl. meinen früheren Beitrag). Es geht darum, den inländischen Fiskus dem ausländischen gleichzustellen:
Es stellt sich die Frage, ob wir nicht auch im Inland längerfristig auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung verzichten sollen.
Was “schwere Steuerhinterziehung” sein könnte, erläutert sie wie folgt: [weiterlesen] »