… soll zulässig sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine ebenso kurze wie schlüssige Analyse von fel. auf NZZonline. Als bestens unterhaltener “follower” von felnzz freue ich mich auf brandaktuelle “tweets” aus den Sälen des Bundesgerichts und der unteren Gerichte des Bundes.
Als Strafverteidiger liebe ich jede Form von öffentlicher Berichterstattung über erst- und zweitinstanzliche Strafverfahren vor Eröffnung des Urteils allerdings überhaupt nicht. Aber wahrscheinlich neige ich dazu, die Unabhängigkeit von Richtern gegenüber der veröffentlichten Meinung zu unterschätzen.
Ein wegen Menschenhandels verurteilter Beschwerdeführer hat vor Bundesgericht beanstandet, die Vorinstanz habe seinen Antrag auf Befragung von B. und C. zu Unrecht abgewiesen. Damit habe sie seine Verteidigungsrechte nach Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV sowie Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK verletzt (Beschwerde Ziff. 3 und 13).
Das Bundesgericht (BGer 6B_1013/2009 vom 26.03.2010) äussert sich zunächst zum Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen:
Die Vorinstanz geht richtigerweise davon aus, die belastenden Aussagen von B. und C. seien nicht verwertbar, da die Beschuldigten nie die Gelegenheit hatten, diesen Ergänzungsfragen zu stellen. Nachdem es zu keiner Verwertung der belastenden Aussagen der beiden Frauen kam, kann der Vorinstanz auch keine Verletzung des Anspruchs auf Konfrontation mit den Belastungszeugen nach Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK vorgeworfen werden (E. 4.2.2.). [weiterlesen] »
Das Bundesgericht weist in Fünferbesetzung eine Beschwerde ab, in welcher ein Beschwerdeführer u.a. geltend gemacht hat, er lebe seit fünf Jahren deliktsfrei. Dies wegen eines neu eröffneten hängigen Verwaltungsstrafverfahrens nicht strafmindernd zu berücksichtigen verletze die Unschuldsvermutung. Dazu das Bundesgericht (BGer 6B_882/2009 vom 30.03.2010):
Die Vorinstanz berücksichtigt die mehr als fünfjährige deliktsfreie Zeit des Beschwerdeführers bei der Strafzumessung nicht, da aufgrund des hängigen Zollverfahrens sowie seiner heutigen beruflichen Tätigkeit Bedenken verblieben. Dies ist nicht zu beanstanden (E. 2.5). [weiterlesen] »
Für einige Kantone bedeutet das Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung einen weiteren Schritt hin zum reinen Akten-Strafprozess. Dem will nun gemäss Tages-Anzeiger NR Daniel Vischer entgegen treten: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einen Haftverlängerungsentscheid, der den Antrag der Staatsanwaltschaft (Verlängerung um zwei Monate) um das dreifache überschreitet, ohne dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben zu haben, sich dazu zu äussern (BGer 1B_80/2010 vom 06.04.2010):
Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Haftverlängerung um längstens zwei Monate beantragt hatte, musste der Beschwerdeführer nach Treu und Glauben nicht ohne Weiteres damit rechnen, dass die Vorinstanz dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht folgen und die Haftfrist (nochmals) um sechs Monate (und damit um das Dreifache der beantragten Zeitdauer) verlängern würde. Dies umso weniger, nachdem der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme an die Vorinstanz zum Ausdruck gebracht hatte, dass er “in Kürze” mit der Appellationsverhandlung rechne bzw. mit einer Haftfortdauer nur einverstanden sei, “sofern die Verhandlung noch im ersten Halbjahr 2010 stattfindet”. Wenn das haftprüfende Gericht die Möglichkeit in Aussicht nimmt, zuungunsten der inhaftierten Person vom Haftverlängerungsantrag (massiv) abzuweichen, hat es ihr grundsätzlich die Gelegenheit einzuräumen, sich vor dem Haftverlängerungsentscheid dazu zu äussern (E. 5). [weiterlesen] »
NZZonline kommt auf den Zwillingsmord von Horgen (vgl. meinen früheren Beitrag) und die geäusserte Kritik an der Verteidigerin zurück. Es geht dabei weniger um den Einzelfall, sondern um “generelle Kritik an der Handhabung der amtlichen Verteidigung”. Die wichtigsten Kritikpunkte mit meinen Bemerkungen in Klammern: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht stellt sich vor einen Gerichtspräsidenten, den ein Beschuldigter für befangen hielt (BGer 1B_365/2009 vom 22.03.2009). Es bemüht zu diesem Zweck (und ohne Not) das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben, das auch für Private gelte: [weiterlesen] »