Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. NZZonline).
Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den letzten Beitrag) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der Sanktionen in Aussicht: [weiterlesen] »
“Der Bund” befragt heute einen der Wenigen, die sich im Straf- und Strafprozessrecht wirklich auskennen und wissen wovon sie sprechen. Hier ein paar Zitate aus dem Interview: [weiterlesen] »
Auf Gesuch der Staatsanwaltschaft hin korrigiert das Bundesgericht ein eigenes Urteil (BGer 6B_232/2010 vom 20.05.2010) und spricht die Parteikostenentschädigung neu dem Anwalt anstatt dem Klienten zu (BGer 6G_2/2010 vom 16.08.2010). Damit soll verhindert werden, dass der bedürftige Klient die Parteientschädigung verbraucht und sein Anwalt leer ausgeht: [weiterlesen] »
Wie Chris bereits gemeldet hat (Danke!), haben die Initianten einen Rückzieher gemacht. Ihre Begründung lässt sich dem Beitrag im Tages-Anzeiger entnehmen. Danach weisen die Initianten auf folgende Punkte hin, die ich in Klammern kommentiere:
Der aktuelle Jusletter (kostenpflichtig) weist auf einen Entscheid des Bundesstrafgerichts hin, das die Beschwerde eines Untersuchungshäftling im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dolmetscherkosten gutheisst (BB.2010.35 vom 10.08.2010). Der Beschwerdeführer hat sich gegen die langjährige Praxis der Bundesanwaltschaft gewehrt, wonach die Dolmetscherkosten von den Pflichtverteidigern jeweils direkt bezahlt und auf die Kostennote genommen, von den Verteidigern also vorgeschossen wurden.
Das Eintreten, das m.E. nicht zwingend war, begründet die I. Beschwerdekammer wie folgt: [weiterlesen] »
Gemäss SonntagsZeitung (kostenpflichtig) wollte ein Geschäftsmann beweisen, dass er in der Untersuchungshaft von Aufsehern misshandelt wurde. Der Häftling hatte insofern Glück, als der angebliche Tatort von einer Kamera überwacht wird. Diese war aber ausgerechnet zur angeblichen Tatzeit 15 Minuten lang ausser Betrieb war – gemäss einem technischen Gutachten des Gefängnisses zufolge einer Panne.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt (vgl. aber immerhin einen früheren Beitrag).
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren:
Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden.
Man muss nur fünf Minuten nachdenken – ok, der CVP-Präsident vielleicht zehn – um zu erkennen, dass naiv vielmehr derjenige ist, der an die abschreckende Wirkung der kurzen Freiheitsstrafe glaubt. Aber das kann ja dann der überübernächste CVP-Präsident am Parteitag 2018 feststellen.