… tritt die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft – 163 Jahre nachdem die Gesandtschaft des Kantons Solothurn der Tagsatzung beantragt hatte,
“die Gesetzgebung über Verbrechen und deren Bestrafung, sowie über das Verfahren in Kriminalsachen dem Bunde zu übertragen” (BBl 1896 IV 737).
Die Bundesversammlung beschloss die Vereinheitlichung des Strafprozesses 1872, aber der entsprechende Verfassungsentwurf wurde verworfen. Der von Volk und Ständen angenommene Entwurf von 1874 enthielt keine Bundeskompetenz mehr.
Ganz vom Tisch war die Idee freilich nicht mehr zu kriegen, denn schon damals erkannte man beim Schweizerischen Juristenverein:
Der Verbrecher flüchtet sich mit Hülfe der Dampfkraft in wenigen Stunden oder gar Minuten aus dem Kanton, in dem er die That beging (a.a.O., 740)
Im Jahr 1896 schob die Politik die Vereinheitlichung u.a. deshalb auf, weil die Schweiz nicht über einen “gleichmässig ausgebildeten” Beamtenstand verfügte (Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Revision der Bundesverfassung zur Einführung der Rechtseinheit vom 28.11.1896; BBl 1896 IV 734 f.).
In wenigen Stunden ist es also soweit. Das Leben wird sich dadurch nicht ändern, auch nicht für die Direktbetroffenen. In etlichen Kantonen werden aber immerhin Dutzende oder Hunderte von “gleichmässig ausgebildeten” Staatsanwälten zu gar nicht ausgebildeten Quasi-Richtern, die voraussichtlich über 95% aller Straffälle mit Strafbefehl erledigen werden (aktuell dazu der Beitrag im Tages-Anzeiger). Die Inquisition holt sich zurück, was ihr die Aufklärung entrissen hatte.
Auch heute muss das Bundesgericht einen Entscheid ins Netz stellen, mit dem es einen Haftentscheid aus dem Kanton Zürich wegen Gehörsverletzung (Art. 29 Abs. 2 BV) kassiert (BGer 1B_414/2010 vom 23.12.2010). Diesmal erinnert das Bundesgericht daran, dass die Begründung eines Entscheids auch der richterlichen Selbstkontrolle dient: [weiterlesen] »
Milder als mit Pfusch kann man den Sachverhalt, der einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGer 1B_409/2010 vom 20.12.2010) zu Grunde liegt, kaum betiteln. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die erste Haftanordnung an Art. 112 Abs. 1 BGG scheiterte, was die eigentliche Höchststrafe für eine Vorinstanz darstellt. Die neuerliche Haftanordnung erweist sich nun als nicht viel besser. Der Haftrichter sah nämlich von einer Einvernahme des Beschwerdeführers ab, weil er glaubte, dieser befinde sich bereits in Haft! Damit ist er gemäss Bundesgericht in Willkür verfallen: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einen kantonalen Entscheid, wonach auf eine Strafanzeige gegen zwei Staatsanwälte wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung nicht eingetreten wurde. Verletzt wurden das Replikrecht und das Akteneinsichtsrecht bzw. die unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht (BGer 6B_485/2010 vom 13.12.2010).
Der Entscheid ist ein Beispiel dafür, dass die Justiz bisweilen schlecht funktioniert, wenn Strafverfolger zu verfolgen wären. Selbst wenn offensichtlich keine strafbaren Handlungen vorliegen – was im vorliegenden Fall nicht beurteilt werden kann – kommt es oft genug zu dummen formellen Fehlern, welche das Vertrauen in die Justiz völlig unnötig beschädigen.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Automobilisten teilweise gut, dem vorgeworfen wurde, das Auto seiner Partnerin benützt zu haben (Entwendung zum Gebrauch, Art. 94 SVG), die gemäss Vorinstanz “übergeordneten Gewahrsam” gehabt habe. Dazu das Bundesgericht: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht (BGer 6B_712/2010 vom 13.12.2010) kassiert in derselben Sache zum zweiten Mal ein Urteil der Vorinstanz (hier der erste Entscheid: BGer 6B_172/2010 vom 29.10.2009). Diesmal hat die Vorinstanz übersehen, dass eine Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu gemeinnütziger Arbeit nicht in Frage kommt: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht (BGer 6B_1078/2009 vom 13.12.2010, Fünferbesetzung) zerfetzt ein Urteil der Vorinstanz, die den Beschwerdeführer wegen verschiedener Sexualdelikte schuldig gesprochen hatte. u.a. in einem Fall, der landesweit das Medieninteresse geweckt hatte, was die kantonalen Gerichte offenbar immer wieder negativ zu beeinflussen scheint. [weiterlesen] »