6 Jahre Haft und noch immer kein rechtskräftiges Urteil

Ein in der Schweiz seit 2012 inhaftierter Spanier bleibt wegen Fluchtgefahr weiterhin in Sicherheitshaft (BGer 1B_61/2018 vom 27.02.2018). Verhaftet wurde er im Jahr 2012!

Abgesehen von der viel zu langen Dauer der prozessualen Haft zeigt das Urteil eine weitere Problematik, die mit Haftentscheiden verbunden ist. Die Ausführungen der Vorinstanz und des Bundesgerichts scheinen das zu erwartende Urteil samt der Sanktion vorzuzeichnen. Es wird betont, dass die Taten nicht bestritten seien und dass die bisher ausgestandene Haft noch nicht in die Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe kommt.