Amtliche Verteidigung, jetzt auch im BGG-Verfahren?

Im eben besprochenen Entscheid  BGer 1B_151/2017 vom 14.06.2017 wird der Anwalt des Beschwerdeführers als amtlicher Verteidiger eingesetzt. Ziffer 2.2 des höchstrichterlichen Urteilsdispositivs lautet:

Rechtsanwalt [X. Y.] wird für das bundesgerichtliche Verfahren als amtlicher Verteidiger eingesetzt und mit Fr. 2’000.– aus der Gerichtskasse entschädigt.

Man lese und staune.