.
strafprozess.ch
[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Gemäss Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union hat jede verdächtige Person Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Aus Begründungserwägung 55: “Es ist wichtig, dass ein Verdächtiger bereits über Rechtsbeistand verfügt, bevor er Fragen beantwortet und etwas sagt, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen und dies später bereut.”