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strafprozess.ch
[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Ob das Bundesgericht überlastet ist, weiss ich nicht. Ich wäre es jedenfalls, wenn ich zu jedem neuen Entscheid im Straf-/Strafprozess-/Strafrechtshilferecht etwas sagen wollte. Gestern wurden folgende neue Urteile online gestellt:
* Hier handelt es um den Revisionsentscheid i.S. Dammann (s. dazu meinen früheren Beitrag)
** Hier ist der Beschwerdeführer durchgedrungen, weil das Obergericht des Kantons Zürich (einmal mehr) bei der Strafzumessung patzte:
Die Zusatzstrafe darf jedoch nicht für sich festgesetzt und zur schwersten Strafe dazu addiert werden, vielmehr erfolgt auch hier eine Erhöhung nach dem Asperationsprinzip bei Tatmehrheit gemäss Art. 68 Ziff. 1 StGB (BGE 69 IV 54 E. 4; s.a. Entscheid 6S.22/2006 vom 7. April 2006, E. 4.2.1.; E. 2.2.3).
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