Auch gefälschte Kontrollschilder sind Kontrollschilder

Wer kopierte Kontrollschilder aus Papier an seinem Wagen anbringt, fährt nicht ohne Kontrollschilder (Art. 96 Abs. 1 lit. a SVG), sondern verwendet gefälschte Kontrollschilder (Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG). Das hat das Bundesgericht in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid festgestellt (BGE 6B_784/2017 vom 15.11.2017).