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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Sep
17
2007

No Responses

  1. Laut TA hatten 2 der Mädchen den Status von Begleiterinnen des dritten. Diese 2 hätten gar nicht auf den Posten mitkommen müssen, da sie sich hatten ausweisen können.

    Das heisst, das die entwürdigende Behandlung dieser 2 Mädchen m.E. ein Offizialdelikt darstellt. Das heisst die Polizeiführung hätte Anzeige erstatten sollen. Hat sie?

    Wenn nicht, dann fordere ich den Rücktritt der Polizeiführung

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