Das jedenfalls sagt das Bundesgericht und entlässt eine Beschwerdeführerin aus der Untersuchungshaft, weil die Fluchtgefahr nicht mehr hinreichend zu begründen war ( BGer 1B_41/2010 vom 09.03.2010):
Aufgrund des gestellten Strafantrages des Staatsanwaltes [14 Monate], der bisher ausgestandenen Untersuchungshaft und im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Hauptverhandlung, erscheint es jedoch eher unwahrscheinlich, dass sich die Beschwerdeführerin ins Ausland absetzt. Dass sie auch vom Ausland aus die von ihr beanspruchten 24′000 Franken erhältlich machen könnte, wie die Beschwerdekammer ausführt, ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, mutet aber doch eher theoretisch an. Unter diesen Umständen erweist sich die Fortsetzung der Untersuchungshaft als verfassungswidrig, die Rüge ist begründet (E. 2.4). [weiterlesen] »
Es reicht bekanntlich nicht, im Rahmen der Haftprüfung einfach auf das Haftgesuch zu verweisen. Dies musste das Bundesgericht wieder einmal feststellen und die Sache an die Vorinstanz zurückweisen, damit diese einen den Anforderungen von Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG entsprechenden Entscheid fällen kann. [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert ein vorinstanzliches Urteil, welches eine Kontensperre als rechtmässig qualifiziert hatte ( BGer 1B_359/2009 vom 02.03.2010). Das Bundesgericht erkennt auf Verletzung der Begründungspflicht ( Art. 29 Abs. 2 BV), weil aus dem angefochtenen Entscheid nicht hinreichend klar hervorgehe, dass die beschlagnahmten Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammten. Auch die eigentliche Tathandlung sei unklar: [weiterlesen] »
Nachdem das neue Polizeiaufgabengesetz PolAG offenbar auf breiten Widerstand stösst (s. meinen gestrigen Beitrag), hat der Nationalrat das neu aufgelegte Bahnpolizeigesetz verabschiedet ( 09.473). Diskussionen gab es bei der Frage, ob die Bahnpolizei mit Feuerwaffen auszustatten sei. Der Nationalrat will den Entscheid dem Bundesrat überlassen und schickt die Vorlage an den Ständerat.
In der Bahn treffe ich hauptsächlich auf das Grenzwachtkorps, das seine neuen Schengen-Kompetenzen zum Ärger der Kantone und der verdächtig aussehenden Pendler in den Zügen ausübt (vgl. dazu auch einen kürzlich erschienenen Beitrag in der NZZ sowie meine früheren Beiträge).
Wer in diesem Land noch einen Überblick über all die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Einheiten (private und staatliche) mit polizeilichen Aufgaben hat, muss ein Genie sein. Man sollte vielleicht einmal eine entsprechende Aufstellung machen, bevor man über weitere polizeiliche Vorlagen spricht.
Gegen Urteile des Bundesstrafgerichts soll kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte letzte Woche geeinigt, womit alle Differenzen zum StBOG ausgeräumt sind (vgl. die Debatten zum Geschäft 08.066). Das “Argument” der Justizministerin im Nationalrat:
Dogmatisch konsequent müsste man auf dieser Ebene die Berufung einführen. Aber es ist manchmal auch vertretbar, einen pragmatischen Ansatz zu wählen und zu schauen, worum es denn wirklich geht: Es geht um sehr wenige Fälle, die wir in einem Beschwerdeverfahren durchaus auch angemessen behandeln können. [weiterlesen] »