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Strafenbildung bei (teilweise) retrospektiver Konkurrenz

In einem zur Publikation in der AS vorgesehenen Entscheidung (BGE 6B_684/2011 vom 30.04.2012) äussert sich das Bundesgericht erneut über die Strafzumessungstechnik bei (teilweise) retrospektiver Konkurrenz (Art. 49 StGB). Die Praxis zum alten Recht ist weiterhin massgebend. Entscheidend ist demnach nicht die Gleichartigkeit der abstrakt angedrohten Strafen, sondern die Gleichartigkeit die – wenn mehrere Strafarten zur Verfügung stehen – im Einzelfall konkret zu wählende Strafart: (more…)

Weiterhin starre Grenzwerte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Das Bundesgericht bleibt bei seiner Rechtsprechung, wonach von den von ihm definierten Grenzwerten nur unter besonderen Umständen abzuweichen ist (BGer 6B_146/2012 vom 30.04.2012). Der heute im Internet publizierte Fall betrifft einen Automobilisten, der auf einer Passstrasse ausserorts 33.3 km/h zu schnell fuhr. Der Umstand, dass er nicht auf den Tacho achtete, entlastete ihn nicht, wobei die Begründung des Bundesgerichts etwas schräg anmutet (s. meine Hervorhebungen unten):

Der Beschwerdeführer fuhr ausserorts 33.3 km/h zu schnell. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung liegt über dem vom Bundesgericht festgelegten Grenzwert, ab welchem grundsätzlich in objektiver und subjektiver Hinsicht eine grobe Verkehrsregelnverletzung vorliegt. Die Strassen- und Sichtverhältnisse waren zwar gut. Indessen befand sich der Beschwerdeführer während der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht alleine auf der Strasse. Es herrschte lockerer Kolonnenverkehr. (more…)

Dr. Dick Marty und die Schwyzer Justiz

In der Schwyzer Justizaffäre ist heute der Bericht Marty veröffentlicht worden. Was darin beschrieben wird ist kaum zu glauben. Vielleicht ist Dr. Marty derart über die angetroffenen Zustände erschrocken, dass er selbst die nötige Distanz verloren hat. Ich kann mir jedenfalls schlecht vorstellen, dass sein emotionalisierter und fachlich teilweise zumindest fragwürdiger Bericht der Sache dienlich sein wird.

Kollusionsgefahr in Theorie und Praxis

Untersuchungshaft wegen Kollusionsgefahr ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur statthaft, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür begründet werden können. Die theoretische Möglichkeit, dass der Angeschuldigte in Freiheit kolludieren könnte, genügt indessen nicht, um die Fortsetzung der Haft unter diesem Titel zu rechtfertigen. Dass die theoretische Möglichkeit im Einzelfall kaum je von der praktischen abweicht, zeigt sich erneut an BGer 1B_230/2012 vom 01.05.2012:

Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens sind zahlreiche Fälle. Die Ermittlungen sind aufwendig. In deren Verlauf sind immer wieder neue Personen bekannt geworden, die in die dem Beschwerdeführer angelasteten Straftaten verwickelt sein sollen. Es besteht der ernstliche Verdacht, dass diese Personen teilweise unter falschem Namen auftreten. (more…)