Befangene Richterin

Eine Einzelrichterin, welche eine bei ihr hängige Anklage einen Tag vor der Hauptverhandlung an das ihrer Meinung nach kompetente Kollegialgericht überweist (Art. 334 StPO), kann dieses wegen Befangenheit nicht mehr präsidieren (Art. 56 lit. f StPO). Das Bundesgericht heisst eine entsprechende Beschwerde – zu meinem Erstaunen – gut (BGer 1B_87/2017 vom 06.04.2017).