Befangener Staatsanwalt des Bundes

In einem gegen einen Ermittler der Bundeskriminalpolizei geführten Strafverfahren (Verdacht der Amtsanmassung, des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie des Sich bestechen lassens) ersuchte dieser um Ausstand des verfahrensleitenden Staatsanwalts des Bundes.

Letzterer führte in seiner Stellungnahme aus,

es könne für die weiteren Untersuchungshandlungen von einem Anschein der Befangenheit seinerseits ausgegangen werden (act. 2);

Das Bundesstrafgericht heisst das Ausstandsgesuch gut (BStGer BB.2017.40 vom 13.03.2017). Wieso man ausgerechnet diesen Staatsanwalt des Bundes mit der Verfahrensleitung betraut hat und wieso der zitierte Entscheid überhaupt nötig war, erschliesst sich mir nicht.