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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Jul
19
2010

3 Responses

  1. Bei grossen Schweizer Kanzleien dürfen einzelne Rechtsanwälte üblicherweise gar nicht selbst nach aussen kommunizieren. Ausserdem gibt es kaum Motivation nicht verrechenbare Stunden zu notieren, zumal gerade in grossen Kanzleien notorisch mit zu wenig Personal gearbeitet wird.

    Bei Schweizer Professoren beobachte ich, dass sie bevorzugt zusätzlich bezahlten Aktivitäten nachgehen – trotz 100%-Pensum und -Lohn an der jeweiligen Universität. Sie nutzen ihre staatlich finanzierte Position für kostenpflichtige Veranstaltungen, kostenpflichtige Publikationen (bevorzugt zum Verkauf an Studenten in ihren Vorlesungen), usw.

  2. Stimmt ist schade… Ich habe eine Arbeit eines solches Schweizer Rechtsprofessors im Internet gefunden und gelesen, am Ende war seine UniEMail also habe ich ihm geschrieben und ein paar Fragen gestellt die ich in Bezug auf mich und seinen Thesen in seiner Arbeit aufkamen – es kam nie eine Antwort! :(

  3. Erstens: Schön ist KJ wieder zurück. Habe den Blog vermisst.
    Zweitens: Mein Lieblingsblog von US Professoren zum Strafrecht: http://lawprofessors.typepad.com/crimprof_blog/

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