iuswanze weist auf eine publizierte Stellungnahme des Presserats aus dem Jahr 2010 hin. Danach soll der Entwicklung bei anonymen Online-Publikationen durch das Heranziehen des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen werden:
Danach darf eine Redaktion auch dann Rückmeldungen aus der Leserschaft ohne Angaben von Namen und Ort veröffentlichen, falls sie nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss kommt, dass die Anonymität nicht dazu missbraucht wird, um unter ihrem Deckmantel Gerüchte, Unwahrheiten und verletzende Anwürfe zu verbreiten. Entsprechend ist die Nennung des Absenders einer Zuschrift ausnahmsweise auch dann verzichtbar, wenn sie sich weder auf eine Person bezieht noch anderweitig verletzend wirken könnte. [...] (E. 2c).
Reicht denn die sorgfältige Prüfung schon oder muss sie auch zum objektiv richtigen Ergebnis führen? Und wie ist das Verhältnis der Stellungnahmen des “Schweizer Presserat” (der sich eigentlich “schweizerischer Presserat” oder meinetwegen “Schweizerischer Presserat” nennen sollte) zum Strafrecht und zum Quellenschutz (vgl. zB BGE 126 IV 236)?
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Sehr zu empfehlen: Jusletter vom 12.09.2011 zum Schwerpunktthema Verfassungsgerichtsbarkeit mit folgenden Beiträgen:
Zum dritten und letzten Mal komme ich zurück auf die Killias-Studie (s. meine früheren Beiträge hier und hier). NZZ und Tages-Anzeiger kommentieren die Studie in ihren gedruckten Ausgaben von heute.
Die NZZ nimmt die Ergebnisse kritiklos auf und hält den Ruf nach mehr Polizei für gerechtfertigt. Die Fragen, ob die Studie wissenschaftlichen Kriterien standhält und ob mehr Polizei den angeblichen Trend brechen könnte, stellt sie sich nicht. Sie hält den Ruf nach mehr Polizei einfach für gerechtfertigt.
Differenzierter äussert sich der Tages-Amzeiger, der Fachleute zu Wort kommen lässt, die nicht im Wahlkampf stehen. Prof. M. A. Niggli (Uni Freiburg) verweist darin auf die wissenschaftlichen Schwierigkeiten bei Opferbefragungen und bezeichnet die Schlussfolgerungen von Killias als absurd. Prof. Vest (Uni Bern) hält Killias’ Erklärungen für reine Spekulation.
Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem gestrigen Beitrag und NZZonline:
Killias beobachtet eine Zunahme der Überfälle auch seit der Verbreitung der modernen Kommunikationsmittel. Weil fast jede Person ein Handy oder Smartphone bei sich trage, seien Raubüberfälle auf der Strasse wieder lukrativer geworden.
Einen ähnlichen Effekt vermutet der Kriminologe bei den Einbrüchen. Mit dem hohen Goldpreis lohnten sich Einbrüche wieder mehr, sagte er. Selbst ein «Taufketteli» bringe den Dieben einen anständigen Erlös.
Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) wartet mit einer Kriminalitätsstatistik eigener Art auf und stellt fest, dass Gewalt und Drohdelikte, Raubüberfälle und Einbrüche seit 2004 zahlenmässig zugenommen haben und auch schwerer ausgefallen sind (s. NZZonline). Erinnert man sich an die offiziellen Erhebungen, muss man sich fragen, wie die Polizeikommandanten nun zu völlig anderen Ergebnissen kommen (s. meinen früheren Beitrag). Die Erklärung ist folgende: Die Behauptungen der Polizeikommandanten basieren auf einer Studie des Kriminologischen Instituts der Uni Zürich, das die bestechende Idee hatte, die Kriminalität mittels Opferbefragungen (2,000 Personen) zu messen. Die Erhebung wird seit Jahren durchgeführt, neu unter der Leitung von Prof. Killias.
“Swisslex 3.0″ ist online und nun rein optisch auf dem Stand des (frühen) 21. Jahrhunderts. Viel benutzerfreundlicher ist Swisslex soweit ersichtlich nicht geworden. Verschiedene Suchbegriffe müssen immer noch mit Operatoren und Verknüpfungszeichen in eine Zeile gepackt werden. Wer hingegen eine konkrete Publikation nachschlagen will, den wird der neue Auftritt freuen.