Diese Mitteilung des EJPD passt doch perfekt zu meinem letzten Beitrag:
Nachdem die Bundesversammlung die vom ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes beantragte Aufhebung der Immunität der beiden Parlamentarier abgelehnt hat, wurde der Strafanzeige gegen die beiden Nationalräte gemäss Art. 100 Abs. 3 BStP keine Folge gegeben.
Gemäss NZZ und Tages-Anzeiger hat das Statthalteramt Zürich Strafbefehle gegen zwei Weltwoche-Journalisten ausgestellt wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen ( Art. 293 StGB). Hintergrund sind die Recherchen über den Fall Holenweger und die Affäre Roschacher. Mangels Einsprachen sind die Strafbefehle rechtskräftig. Dazu die Weltwoche in der aktuellen Ausgabe: [weiterlesen] »
Der Tages-Anzeiger und andere Medien berichten heute über ein erstes Urteil betreffend die Beschneidung eines Mädchens. Bestraft wurde die Halbschwester des Mädchens, welche dieses nach erzieherischen Problemen zu seiner leiblichen Mutter nach Somalia gebracht hatte.
Die Berichte sind wie folgt zu relativieren:
Das Bezirksgericht Bülach hat eine Medienmitteilung herausgegeben, aus welcher die Gründe für die nicht rechtskräftigen Verurteilungen dreier Skyguide-Kadermitarbeiter hervorgehen. Alle drei werden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung bestraft:
Die drei Kadermitarbeiter hätten als Verantwortliche dafür sorgen müssen, dass im Kontrollzentrum zwei Flugverkehrsleiter tätig waren. Eine entsprechende Anordnung war um so mehr notwendig, als die technischen Eingriffe in der betreffenden Nacht die Arbeit des Flugverkehrsleiters erschwerten und ein wichtiges Warninstrument nicht zur Verfügung stand.
Beim Projektleiter, der sich in der fraglichen Nacht in den Ferien befand, erkannte das Gericht zudem auf Verletzung von Informationspflichten, weil er es
entgegen den internen Vorschriften der Skyguide versäumt habe, die umliegenden Kontrollzentren im Ausland über die Abschaltung der Haupttelefonanlage und den Einsatz eines Ersatzsystems informieren zu lassen. Das Kontrollzentrum Karlsruhe habe die Annäherung der beiden Flugzeuge auf dem Radarschirm bemerkt und mehrmals versucht, das Kontrollzentrum Zürich zu erreichen. Da Karlsruhe – in Unkenntnis über die technischen Arbeiten – die Telefonnummer der Haupttelefonanlage benutzt habe, blieben die Anrufversuche erfolglos. Hätte der Projektleiter die Benachrichtigung der umliegenden Kontrollzentren sichergestellt, so hätte das Kontrollzentrum Karlsruhe den Flugverkehrsleiter auf dessen richtiger Telefonnummer erreichen und ihn warnen können. Der Unfall hätte sich so vermeiden lassen.
Der als “Richterschreck” verschriene Franz-Josef Schulte-Wermeling ist laut Tages-Anzeiger mit einer Ordnungsbusse von CHF 40.00 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 2 km/h belegt worden. Diese Busse hat Schulte wie üblich nicht akzeptiert, was den zuständigen Stadtrichter offenbar die Contenance verlieren liess. Er verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 500.00 (s. den damaligen Beitrag im Tages-Anzeiger). Dieses Urteil war natürlich eine willkommene Einladung, den Entscheid an den Bezirkseinzelrichter weiterzuziehen, was zur Reduktion der Busse auf die ursprüngliche Höhe führte (so der aktuelle Beitrag des TA). Aus diesem Beitrag:
Huber habe zwar eine Liste von 150 gegen Schulte eröffnete Verfahren (seit 1999) als Beleg angeführt. Doch diese Fälle wurden laut Amackers Urteil «allesamt eingestellt oder zurückgewiesen». Zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Schulte «kam es jedenfalls nie». Und er sei laut den Akten auch nicht vorbestraft.
Deshalb sei die Begründung von Stadtrichter-Stellvertreter Huber «sachfremd und im Übrigen auch in der Tonalität unhaltbar». Einzelrichter Amacker reduzierte die Busse daher wieder auf 40 Franken, weil es sich um «eine ausgesprochene Bagatelle» und ein «überaus leichtes Verschulden» gehandelt habe, zumal sich die Messstelle in einer «übersichtlichen und fussgängerfreien Gegend» befinde und niemand gefährdet worden sei.
Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, darf kaum erwartet werden. Erwartet werden dürfte aber von einem Stadtrichter, dass er sich nicht zu willkürlichen Urteilen provozieren lässt, auch nicht von einem “Richterschreck”.
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