Tatverdacht auch nach Freispruch?
Ein erstinstanzlich vom Bundesstrafgericht Freigesprochener (BStGer SK.2008.18 vom 08.07.2009) verlangte nach Aufhebung des Freispruchs durch das Bundesgericht (BGer 6B_609/2009 vom 22.02.2012; Verletzung der Begründungspflicht bzgl. subj. Tatbestand) im Neubeurteilungsverfahren vor Bundesstrafgericht die Freigabe der beschlagnahmten Vermögenswerte. Die in der Sache wieder zuständige Strafkammer wies das Gesuch ab, sodass sich der Betroffene an die Beschwerdekammer desselben Gerichts wenden musste. Er machte nach dem erstinstanzlichen Freispruch den fehlenden Tatverdacht geltend, blieb damit aber erfolglos (BStGer BB.2011.145 vom 23.02.2012):
Vorab kann nach Erhebung der Anklage gegen die beschuldigte Person grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der dringende Tatverdacht gegeben ist (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichts 1B_234/2011 vom 30. Mai 2011, E. 3.2). Daran ändert vorliegend – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers (…) – auch der mit Entscheid SK.2008.18 vom 8. Juli 2009 ergangene Freispruch nichts. (more…)