Strafenbildung bei (teilweise) retrospektiver Konkurrenz
In einem zur Publikation in der AS vorgesehenen Entscheidung (BGE 6B_684/2011 vom 30.04.2012) äussert sich das Bundesgericht erneut über die Strafzumessungstechnik bei (teilweise) retrospektiver Konkurrenz (Art. 49 StGB). Die Praxis zum alten Recht ist weiterhin massgebend. Entscheidend ist demnach nicht die Gleichartigkeit der abstrakt angedrohten Strafen, sondern die Gleichartigkeit die – wenn mehrere Strafarten zur Verfügung stehen – im Einzelfall konkret zu wählende Strafart: (more…)