Gemäss SonntagsZeitung (kostenpflichtig) wollte ein Geschäftsmann beweisen, dass er in der Untersuchungshaft von Aufsehern misshandelt wurde. Der Häftling hatte insofern Glück, als der angebliche Tatort von einer Kamera überwacht wird. Diese war aber ausgerechnet zur angeblichen Tatzeit 15 Minuten lang ausser Betrieb war – gemäss einem technischen Gutachten des Gefängnisses zufolge einer Panne.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt (vgl. aber immerhin einen früheren Beitrag).
Unter diesem Titel stellt die NZZ (Nr. 108 vom 16.08.2010, 8, nicht online) in bunten Farben einen Staatsanwalt vor, der für einen freiheitlichen, liberalen Staat plädiert und sich die Freiheit nimmt, die Möglichkeiten des Rechts effizient auszuloten.
Ein Beschwerdeführer hat sich erfolglos dagegen beschwert, dass er verurteilt wurde, weil er in einem Tea-Room durch ungebührliches Verhalten öffentliches Ärgernis hervorgerufen habe ( BGer 6B_636/2010 vom 02.08.2010). Er habe doch bloss unterrichtend gewirkt. Das Bundesgericht tritt nicht ein:
Er macht dagegen geltend, er sei nicht unanständig gewesen, sondern habe “unterrichtend gewirkt”. Er legt indessen nicht dar, dass und inwieweit die Feststellungen der kantonalen Richter offensichtlich unrichtig im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG bzw. willkürlich im Sinne von Art. 9 BV sein könnten. Die restlichen Ausführungen der Beschwerde betreffen seine Weltanschauung und gehen deshalb im vorliegenden Verfahren an der Sache vorbei. Auf die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.
[weiterlesen] »
Ein lesenswerter Beitrag des Tages-Anzeiger diskutiert den Sinn und Unsinn einer Verschärfung des Strafrechts. Auf die Seite der Amerikanisierer haben sich die bürgerlichen Parteien und ein paar wenige Experten wie Prof. Kilias geschlagen. Kilias fordert weniger bedingte Strafen und lässt sich im Tagi wie folgt zitieren:
Denn für viele Täter heisst ‹bedingt› ‹keine Strafe›. Als Praktiker hört man immer wieder Leute sagen, sie seien freigesprochen worden. Dabei wurden sie zu einer bedingten Strafe verurteilt.
Nun, ich weiss nicht, mit welchen Leuten der Praktiker Kilias spricht. Solchen Unsinn habe ich jedenfalls noch nie von einem Direktbetroffenen gehört. Was ich hingegen schon gehört habe ist die Frage, bis wann genau nun die Bewährungsfrist laufe.
Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuch soll wieder revidiert werden. Hauptpunkte sind die Streichung der bedingten Geldstrafe und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen. Hier die wichtigsten Links:
Die neuerliche Revision wird vorgeschlagen, bevor sich die Auswirkungen der letzten, die eben erst (01.01.2007) in Kraft getreten ist, beurteilen lassen. Das hindert aber kaum jemanden daran, die neuerliche Revision wärmstens zu begrüssen.
Twitter links powered by Tweet This v1.7.1, a WordPress plugin for Twitter.