Der BILLAG-Präsident äussert sich in einem Tagi-Interview zum zivilen Ungehorsam der Gewerbler (s. meinen früheren Beitrag):
Wir machen ja nur das Inkasso. Sich dagegen zu wehren, erhöht lediglich den Aufwand und bläht die Bürokratie auf. So wird es für den einzelnen Gewerbetreibenden am Ende teurer.
Genauso ist es: wer sich wehrt, schadet am Ende nur sich selbst.
Eben bin ich über die SVR-Homepage (Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter) gestolpert. Ich war derart beeindruckt, dass ich mich gefragt habe, ob da eigentlich auch ein einfacher Anwalt Mitglied werden kann. Die Statuten erteilen in Art. 3 leider eine klare Absage:
Mitglied der Vereinigung können Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter werden, und zwar sowohl während ihrer aktiven Berufstätigkeit als auch im Ruhestand.
Das macht angesichts des Zwecks natürlich Sinn, zumal der erste Zweck gemäss Statuten in der
Wahrung und Förderung der verfassungsmässigen und persönlichen Unabhängigkeit des Richterstandes
liegt. Verfassungsmässige und persönliche Unabhängigkeit? Na egal, ins Grübeln gekommen bin ich fast noch mehr über die Tatsache, dass Staatsanwälte aufgenommen werden können, die ja im Hauptverfahren vor dem Richter immerhin als Partei auftreten. Oder beschränken sich die Staatsanwälte auf den dritten statutarischen Zweck der “Pflege freundschaftlicher Beziehungen”?
Ein BDP-Nationalrat wirbt auf seiner Homepage mit dem Slogan:
Gib immer Dein Bestes. Mehr kannst Du nicht, weniger darfst Du nicht.
Mit seiner Motion 09.4016: Härtere Massnahmen bei Steuerschulden zeigt der Nationalrat, wie sehr er den Slogan beherzigt. Der Text der Motion lautet wie folgt:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften über den Strassenverkehr dahingehend anzupassen, dass Bund und Kantone in Zukunft die Möglichkeit haben, ausstehende Steuerschulden mit Führerausweisentzug zu sanktionieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat – wenn auch er sein Bestes gibt – wird ihm hoffentlich folgen.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv übt sich in einer Art zivilen Ungehorsams und empfiehlt seinen Mitgliedern mit einem Musterbrief, den Gebührendetektiven der BILLAG und der SUISA ein Hausverbot zu erteilen. Aus dem Musterbrief: [weiterlesen] »
Gemäss Solothurner Zeitung sind gestern zwölf neue solothurnische Gesetzeshüter brevetiert worden. Feierliche Redner waren der Polizeikommandant und der Polizeidirektor, aus deren Ansprache die Zeitung u.a. folgende Zitate abdruckt:
Polizeikommandant:
Der heutige Moment bietet Anlass, der staatlichen Zwangsbefugnisse, deren Anwendung Euch ab heute zugestanden wird, zu gedenken.
Da soll noch einer sagen, der Polizeiberuf sei einfach …
Der Polizeidirektor soll die angehenden Polizisten dazu aufgerufen haben
ihre Arbeit weder auf kurzfristigen Applaus auszurichten noch ungerechtfertigter Kritik mit allzu grossem Ernst zu begegnen. Statt dem “Jagdtrieb” zu erliegen, sollten sie ihren Auftrag mit der nötigen Gelassenheit so gut als möglich erledigen.
Nachdem die Zwangsbefugnisse ja nun beigesetzt sind, dürfte die Gelassenheit nicht allzu schwer fallen.