Beschleunigungsgebot Archive

Kluge Haftrichter …

… äussern sich immer nur zu einem von mehreren Haftgründen. Damit ist gewährleistet, dass die Haft bleibt, selbst wenn die Rechtsmittelinstanz den geprüften Haftgrund verneint. Das Bundesgericht scheint dieser Praxis nun ganz vorsichtig entgegenzutreten (BGer 1B_130/2012 vom 23.03.2012); so vorsichtig, dass es den Beschwerdeführer nicht aus der Haft entlässt, obwohl es auch die anderen möglichen Haftgründe nicht erkennt:

Zusammenfassend ergibt sich, dass sich eine Aufrechterhaltung der Haft aus Gründen der Kollusionsgefahr nicht rechtfertigen lässt. Dennoch ist eine Haftentlassung durch das Bundesgericht nicht angezeigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Haftgründe bestehen. In dieser Hinsicht scheinen folgende Bemerkungen angebracht: (more…)

Eine Krähe …

Eine als ao. Staatsanwältin eingesetzte Rechtsanwältin muss im Kanton Obwalden eine Strafanzeige zweier Anwälte gegen die Mitglieder ihrer Aufsichtsbehörde behandeln. Ihre Untätigkeit hatten die Strafanzeiger mit Rechtsverzögerungsbeschwerde gerügt, blieben aber damit nicht nur erfolglos, sie wurden auch gleich noch gebüsst, weil sie den durch die gute Sitte gebotenen Anstand verletzt haben sollen. Das Bundesgericht heisst die Rechtsverzögerungsbeschwerde nun aber gut (BGer 1B_699/2011 vom 20.02.2012):

Im Strafverfahren gegen die Mitglieder der Anwaltskommission ist zu klären, ob diese durch Übermittlung ihres Disziplinarentscheids gegen den Beschwerdeführer 1 an die Notariatskommission vor Eintritt der Rechtskraft des Entscheids den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt haben. (more…)

Keine Einstellung trotz sehr langer Verfahrensdauer

Das Bundesgericht beschäftigt sich zum dritten Mal mit einem Geldwäschereifall und zieht mit der Abweisung der Beschwerde nun einen Schlussstrich (BGer 6B_676/2011 vom 07.02.2012). Bei den ersten beiden Entscheiden des Bundesgerichts handelt es sich um BGer 6B_999/2008 (s. meinen damaligen Beitrag) und um BGer 6B_1013/2010 (s. meinen damaligen Beitrag). Zu beurteilen waren im dritten Anlauf noch formelle Rügen, für die das Bundesgericht aber kein Gehör hatte. Auch für die Einstellung des Verfahrens wegen unbestritten schwerer Verletzung des Beschleunigungsgebots (die zu beurteilenden Handlungen wurden anno 1997 begangen) sah das Bundesgericht keinen Anlass: (more…)

Mit Wissen und Willen getötet

Das Bundesgericht bejaht den auf Tötung gerichteten Eventualvorsatz des Täters, der mehrfach sehr intensiv mit der Faust gegen den Kopf des Opfers schlägt (BGer 6B_643/2011 vom 26.01.2012). Zudem hatte sich das Bundesgericht zum Beschleunigungsgebot zu äussern:

Zur Wissenskomponente (E. 2.3.3):
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