nemo tenetur Archive

Krumpholz c. Österreich

HRRS macht auf eine EGMR-Kammerentscheidund aufmerksam, die Schutz des Schweigerechts und der Unschuldsvermutung verbessert (EGMR Nr. 13201/05 (1. Kammer) – Urteil vom 18. März 2010 (Krumpholz v. Österreich). Die Leitsätze des HRRS-Bearbeiters Karsten Gaede lauten wie folgt:

1.  Die Verurteilung des Halters eines KFZ für eine Geschwindigkeitsübertretung, die mit seinem KFZ begangen wurde, verstößt gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 EMRK, wenn sie allein auf seiner Haltereigenschaft und auf seinem Schweigen zur Person des Fahrers während der Tat beruht. In diesem Fall liegt keine Situation vor, in der das Schweigen des Halters nur damit erklärt werden kann, dass ihm jede Verteidigung unmöglich ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Halter die Tat in Abrede stellt und erklärt, den Fahrer wegen der Nutzung des KFZ durch mehrere Personen nicht angeben zu können und die Verurteilung nur in einem schriftlichen Verfahren fällt. (more…)

Indizienprozess – Wer, wenn nicht X.?

Das Bundesgericht bestätigt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung, welche auf Indizien gestützt war (BGer 6B_781/2010 vom 13.12.2010). Es anerkennt zwar einzelne Kritikpunkte am vorinstanzlichen Urteil, hält aber im Ergebnis fest, dass die Vorinstanz nicht in Willkür verfallen sei. Liest man das Urteil aber durch, ohne sich wie das Bundesgericht auf Willkür beschränken zu müssen, wird man den Eindruck nicht los, dass die Unschuldsvermutung in der Praxis keinen überragenden Stellenwert hat. Dazu eine Erwägung: (more…)

Teure Parkbusse (nemo tenetur/in dubio)

Eine Beschwerdeführerin wehrte sich bis vor Bundesgericht erfolglos gegen eine Parkbusse von CHF 40.00 (BGer 6B_628/2010 vom 09.10.2010). Falls die Beschwerdeführerin tatsächlich die Täterin war, hätte sie einfach bezahlen müssen. War sie es nicht, hat sie sich einfach falsch verteidigt, was ja bekanntlich für einen Schuldspruch in der Praxis durchaus reichen kann: (more…)

Miranda-Warnings

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde ab, mit der u.a. die Verwertbarkeit von Geständnissen in Frage gestellt wurde (BGer 6B_327/2010 vom 19.08.2010). Das Bundesgericht stellt zunächst fest, dass Art. 31 Abs. 2 BV bezüglich Miranda-Warnings über über die Garantien der EMRK und des IPBPR hinausgehe. Jede Person, der die Freiheit entzogen werde, habe (more…)