Es reicht bekanntlich nicht, im Rahmen der Haftprüfung einfach auf das Haftgesuch zu verweisen. Dies musste das Bundesgericht wieder einmal feststellen und die Sache an die Vorinstanz zurückweisen, damit diese einen den Anforderungen von Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG entsprechenden Entscheid fällen kann. [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert ein vorinstanzliches Urteil, welches eine Kontensperre als rechtmässig qualifiziert hatte ( BGer 1B_359/2009 vom 02.03.2010). Das Bundesgericht erkennt auf Verletzung der Begründungspflicht ( Art. 29 Abs. 2 BV), weil aus dem angefochtenen Entscheid nicht hinreichend klar hervorgehe, dass die beschlagnahmten Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammten. Auch die eigentliche Tathandlung sei unklar: [weiterlesen] »
Ein heute online gestelltes Urteil des Bundesgerichts ( BGer 6B_1039/2009 vom 16.02.2010) zeigt, wie grosszügig die Justiz bisweilen mit der Feststellung des Sachverhalts umgehen darf, ohne in Willkür zu verfallen: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht ändert (bzw. klärt) seine Praxis, wonach das Fehlen einer Vorstrafe zwingend einen Strafminderungsgrund darstellt ( BGE 6B_390/2009 vom 14.01.2010; zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen). In seinem Entscheid weist das Bundesgericht auf nicht publizierte Urteile hin, bei denen es von der publizierten Praxis abgewichen ist (BGer 6S.85/2006 vom 27.06.2006 E. 2.4; 6S.467/2004 vom 11.02.2005 E. 2.2.1; 6S.62/2001 vom 14.06.2001 E. 1d; 6S.684/2000 vom 22.03.2001 E. 3c/cc).
Mit dem neuen Urteil sollte die uneinheitliche Praxis ein Ende haben. Neu ist nicht schematisch zu entscheiden, sondern aufgrund der Umstände des Einzelfalls: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einen Entscheid, mit welchem eine kleine Verwahrung ( Art. 59 StGB) ohne weitere Begründung der Verhältnismässigkeit um fünf Jahre verlängert wurde ( BGer 6B_951/2009 vom 26.02.2010).
Das Bundesgericht setzt sich in einem ersten Teil des Urteils ausführlich mit Fragen über den Beweiswert von gerichtlichen und privaten Gutachten sowie über denjenigen von Berichten behandelnder Ärzte auseinander. Prozessual ist dabei zu beachten, dass es sich dabei um Beweiswürdigungsfragen handelt, die das Bundesgericht nur auf Willkür hin überprüft: [weiterlesen] »