Das Bundesgericht heisst die Beschwerden gegen einen Entsiegelungsentscheid des Bundesstrafgerichts gut ( BGer 1B_70/2010 vom 03.08.2010). Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Betroffenen hatten den Entscheid der I. Beschwerdekammer angefochten ( BE.2009.6 / BE.2009.7 vom 15.02.2010). Das Bundesgericht stellt fest, dass der angefochtene Entscheid zufolge ungenügender Begründung das rechtliche Gehör der Parteien verletzt: [weiterlesen] »
In BGer 6B_471/2010 vom 29.07.2010 geht es unter anderem um die Frage, ob der Beschwerdeführer, der wegen eines Aufenthalts in Australien nicht zur obergerichtlichen Hauptverhandlung erschienen war, in Abwesenheit verurteilt werden durfte (vgl. dazu auch den erst kürzlich ergangenen Entscheid zum Recht auf persönliche Teilnahme). Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, weil der Beschwerdeführer stillschweigend auf die Teilnahme verzichtet habe. [weiterlesen] »
Offenbar mit wenig Begeisterung für eine Beschwerde schmettert das Bundesgericht sämtliche Rügen eines Beschwerdeführers als aussichtslos ab, teilweise mit Begründungen, die sehr knapp und auch nicht immer auf Anhieb verständlich sind ( BGer 6B_354/2010 vom 26.07.2010). Interessant ist aber immerhin, dass das Bundesgericht einer gerügten Gehörsverletzung das Verhältnismässigkeitsprinzip entgegensetzt: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einmal mehr einen Haftentscheid aus dem Kanton Zürich wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs ( BGer 1B_226/2010 vom 23.07.2010). Der angefochtene Haftentscheid basierte auf nur einem Teil der Akten. Die auf einer CD ROM zur Verfügung gestellten Daten prüfte der Haftrichter nicht. Dem Verteidiger waren sie nicht zugänglich. Dieser machte erfolgreich geltend, dass sich auf der CD ROM Daten befinden könnten, welche die Haftgründe entkräften könnten: [weiterlesen] »
Nun, er kann den Gehörsanspruch des Hàftlings verletzen und er kann das Vorliegen des allgemeinen Haftgrunds (dringender Tatverdacht) und dasjenige eines der speziellen Haftgründe falsch beurteilen.
In BGer 1B_161/2010 vom 12.07.2010 hat der Haftrichter nichts ausgelassen. Die Gehörsverletzung bestand darin, dass er den Anwalt des Beschuldigten gar nicht erst über die Haftverhandlung orientiert hat. Dazu das Bundesgericht: [weiterlesen] »
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