Bundesgericht bleibt bei seiner schematischen SVG-Rechtsprechung
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Automobilisten ab, der die signalisierte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 28 km/h überschritten hatte (BGer 6B_742/2011 vom 01.03.2012). Seine Rüge, er habe sich bezüglich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geirrt, blieb ebenso chancenlos wie die Bestreitung der Tatbestandsmässigkeit i.S.v. Art. 90 Ziff. 2 SVG. Dabei machte der Beschwerdeführer geltend, angesichts des hohen Ausbaustandards der Strecke könne ihm keine abstrakte Gefährdung Dritter vorgeworfen werden. Das Bundesgericht stützt sich auf seine bisherige Rechtsprechung: (more…)