DAV (Deutscher Anwaltverein) und SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Kauf von Steuersünder-CD’s durch den Staat. Aus der Erklärung:
Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb. [weiterlesen] »
In der heute erschienenen NZZaS (kostenpflichtig) nimmt die Justizministerin den Faden auf, den Sie unlängst zusammen mit den kantonalen Finanzdirektoren zu spinnen begonnen hat (vgl. meinen früheren Beitrag). Es geht darum, den inländischen Fiskus dem ausländischen gleichzustellen:
Es stellt sich die Frage, ob wir nicht auch im Inland längerfristig auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung verzichten sollen.
Was “schwere Steuerhinterziehung” sein könnte, erläutert sie wie folgt: [weiterlesen] »
Als Datendieb würde ich Bankkundendaten auch der Eidg. Steuerverwaltung und den kantonalen Steuerämtern anbieten.
Die Schweizer geben sich zwar noch empört über ihre deutschen Kollegen, senden aber Signale aus, welche den Kauf ”Ihrer” Daten finanzieren und rechtfertigen können: [weiterlesen] »
Die vom EJPD publizierte Statistik zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zeigt auch für das Jahr 2009 eine weitere Zunahme gegenüber den Vorjahren: [weiterlesen] »
Dass der deutsche Fiskus für Kundendaten bezahlt, die unrechtmässig beschafft wurden, ist seit Tagen das beherrschende Thema. Juristen, Ethiker und Politiker, die ja fast immer auch Juristen und ausnahmslos immer auch Ethiker sind, übertreffen sich gegenseitig mit Kommentaren und fördern eine Diskussion, die ausnahmsweise auch die breiten Massen zu erfassen scheint. Plötzlich spricht man wieder vom Rechtsstaat und darüber, was der Rechtsstaat soll und darf oder eben nicht. Die Idee von der “rule of law” wird wiederentdeckt. Der Zweck heilige nicht die Mittel. Die Diskussion ruft nach einer juristischen Beurteilung des Sachverhalts. Das Hauptproblem dabei ist, dass der Sachverhalt nicht genügend klar ist, um ihn einer juristischen Beurteilung unterziehen zu können. Wir wissen genau genommen nicht einmal, ob diese ominösen Datenträger mit Angaben über Bankkunden und deren Vermögen existiert. Wir wissen nicht, wer welche Informationen wie genau beschafft hat. Solange der Sachverhalt nicht geklärt ist, ist eine juristische Beurteilung ausgeschlossen. Juristisch erschliessen kann man höchstens eine theoretische Problemstellung, der ein hypothetischer Sachverhalt zu Grunde liegt. Der hypothetische Sachverhalt könnte wie folgt lauten: [weiterlesen] »