Nachdem das neue Polizeiaufgabengesetz PolAG offenbar auf breiten Widerstand stösst (s. meinen gestrigen Beitrag), hat der Nationalrat das neu aufgelegte Bahnpolizeigesetz verabschiedet ( 09.473). Diskussionen gab es bei der Frage, ob die Bahnpolizei mit Feuerwaffen auszustatten sei. Der Nationalrat will den Entscheid dem Bundesrat überlassen und schickt die Vorlage an den Ständerat.
In der Bahn treffe ich hauptsächlich auf das Grenzwachtkorps, das seine neuen Schengen-Kompetenzen zum Ärger der Kantone und der verdächtig aussehenden Pendler in den Zügen ausübt (vgl. dazu auch einen kürzlich erschienenen Beitrag in der NZZ sowie meine früheren Beiträge).
Wer in diesem Land noch einen Überblick über all die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Einheiten (private und staatliche) mit polizeilichen Aufgaben hat, muss ein Genie sein. Man sollte vielleicht einmal eine entsprechende Aufstellung machen, bevor man über weitere polizeiliche Vorlagen spricht.
Heute endet die Vernehmlassung zum Polizeiaufgabengesetz des Bundes PolAG (vgl. meinen früheren Beitrag). Gemäss Tages-Anzeiger stösst der Entwurf vorwiegend auf Ablehnung, selbst bei der einst liberalen FDP. Lesenswert sind die meisten der Online-Kommentare beim Tagi.
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Nationalrat heute entschieden, den Bundesanwalt künftig durch das Parlament wählen zu lassen und ihn von einem noch zu schaffenden Aufsichtsgremium beaufsichtigen zu lassen (vgl. dazu das Amtliche Bulletin und meine früheren Beiträge).
Die Schweiz ist halt doch ein Sonderfall und wird immer sonderbarer.
Der BILLAG-Präsident äussert sich in einem Tagi-Interview zum zivilen Ungehorsam der Gewerbler (s. meinen früheren Beitrag):
Wir machen ja nur das Inkasso. Sich dagegen zu wehren, erhöht lediglich den Aufwand und bläht die Bürokratie auf. So wird es für den einzelnen Gewerbetreibenden am Ende teurer.
Genauso ist es: wer sich wehrt, schadet am Ende nur sich selbst.
DAV (Deutscher Anwaltverein) und SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Kauf von Steuersünder-CD’s durch den Staat. Aus der Erklärung:
Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb. [weiterlesen] »