Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. NZZonline).
Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den letzten Beitrag) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der Sanktionen in Aussicht: [weiterlesen] »
“Der Bund” befragt heute einen der Wenigen, die sich im Straf- und Strafprozessrecht wirklich auskennen und wissen wovon sie sprechen. Hier ein paar Zitate aus dem Interview: [weiterlesen] »
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren:
Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden.
Man muss nur fünf Minuten nachdenken – ok, der CVP-Präsident vielleicht zehn – um zu erkennen, dass naiv vielmehr derjenige ist, der an die abschreckende Wirkung der kurzen Freiheitsstrafe glaubt. Aber das kann ja dann der überübernächste CVP-Präsident am Parteitag 2018 feststellen.
In der Schweiz soll eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe lanciert werden (vgl. dazu die vielfach kommentierten Beiträge bei Tages-Anzeiger online und NZZonline). Soweit ich richtig recherchiert habe, scheiterte eine ähnliche Initiative im Jahr 1985 im Sammelstadium. Damals ging es darum, den Handel mit harten Drogen mit dem Tod zu bestrafen. Die geplante Initiative zielt offenbar auf “Mord mit sexuellem Missbrauch”, also eine Art Supermord.
An der Anzahl der Unterschriften wird es diesmal nach meiner Einschätzung nicht mehr scheitern. Hunderttausend finden sich wahrscheinlich für jede noch so irrsinnige Idee. Es ist ja wahrscheinlich nichts dagegen einzuwenden, von Zeit zu Zeit über längst gelöst geglaubte Grundsatzfragen neu nachzudenken und kontrovers zu diskutieren. Aber muss man wirklich eine Volksabstimmung durchführen, wenn man ein “ja” ohnehin nicht umsetzen kann? Nun, man muss nicht, aber man darf und man kann. So sind die Regeln. Sie sind wie so viele andere falsch, aber sie sind.
Gemäss Tages-Anzeiger hat flickr die Fahndungsbilder der Staatsanwaltschaft BS gelöscht (vgl. meinen früheren Beitrag). Aus dem TA-Artikel:
Am Abend dann tauchte ein Mail der deutschen Geschäftsstelle der Yahoo-Tochter auf: Die Internetsuche nach potenziellen Straftätern «widerspreche den Geschäftsvorstellungen». Einziger Hinweis in den Richtlinien: «Flickr ist ausdrücklich für den privaten Gebrauch bestimmt.»
Die Fahndung soll dennoch “erfolgreich” gewesen sein. Sechs der 17 Gesuchten sollen sich freiwillig gemeldet haben. Zudem sollen 30-40 Hinweise eingegangen sein. Die verbleibenden elf Fahndungsbilder sind inzwischen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft zu sehen.
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