Politik / Entwicklungen Archive

GovWare / Staatstrojaner / Bundestrojaner

Die auch hier geführte Diskussion um den Einsatz von Trojanern in der Strafverfolgung wird in der aktuellen Ausgabe des Jusletter um einen Beitrag von Hansjakob bereichert (Thomas Hansjakob, Einsatz von GovWare – zulässig oder nicht?, in: Jusletter 5. Dezember 2011). Er vertritt die überzeugend begründete Auffassung, dass der Einsatz von “GovWare” (wer etwas auf sich hält, spricht nicht mehr von “Trojanern” sondern eben von GovWare) mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage im geltenden Recht unzulässig ist. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den laufenden Revisionsprojekten im Bereich der Überwachung, woraus hervorgeht, dass sich an der gegenwärtigen Rechtslage jedenfalls vor dem Jahr 2013 nichts ändern wird.

Forensische Psychiatrie und Ethik

Wer sich (wie ich) auch manchmal fragt, woran sich die forensische Psychiatrie denn eigentlich orientiert, kann in der Schweizerischen Ärztezeitung nachlesen, woran sie sich nach Mario Gmür orientieren sollte:

Mario Gmür, Forensische Psychiatrie und Ehtik, Schweizerische Ärztezeitung, 2011; 92:37, S. 1432.

Gmür wirft der Gerichtspsychiatrie ein ungerechtfertigtes Dominanzstreben vor und mahnt zur Rückbesinnung auf die “hauseigenen ethischen Maximen” und zur Beachtung der Grenzen ihrer fachlichen Kompetenz. Was er in seinem sehr lesenswerten Artikel vielleicht zu wenig betont ist, dass die Vormachtstellung der forensischen Psychiatrie wohl keine selbst gewählte ist. Justiz und Politik schieben die Verantwortung dankbar ab und leisten damit einen ebenso wichtigen Beitrag zu einer “wissenschaftlich verbrämten Verdachtsjustiz” (S. 1432). Die Gerichtspsychiatrie liefert der Justiz nur die Rechtfertigung.

Holenweger-Freispruch: jetzt werden die Richter “angeklagt”

Die Bundesanwaltschaft verzichtet darauf, den Freispruch von Oskar Holenweger anzufechten (s. meinen früheren Beitrag). In der entsprechenden Medienmitteilung kann sie es aber peinlicherweise nicht lassen, das Bundesstrafgerichts massiv zu kritisieren. Offenbar verspricht sich die BA von öffentlicher Kritik mehr als von der dafür vorgesehenen Beschwerde. Wenn die BA glaubt, dem Verfahren damit ihren eigenen Schlusspunkt verpasst zu haben, könnte sie sich getäuscht haben. Aber bisher scheint sich niemand darüber aufzuregen, dass die oberste Anklägerin der Schweiz einem Gericht des Bundes ausserhalb eines Verfahrens und öffentlich unterstellt, aktenwidrige Feststellungen getroffen zu haben.

Anpassung des Anwaltsgeheimnisses

Der Bundesrat legt Entwurf und Botschaft für ein Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis vor (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 26.10.2011).

Der Botschaft lässt sich entnehmen, dass das Schweizerische Bundesgericht Vorbehalte gegen den neuen “Mantelerlass” geltend gemacht und dabei darauf verwiesen hat, dass im Strafverfahren berechtigte staatliche Interessen an der Wahrheitsfindung zu beachten seien. Der Bundesrat widerspricht: (more…)