Der Bundesrat legt Entwurf und Botschaft für ein Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis vor (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 26.10.2011).
Der Botschaft lässt sich entnehmen, dass das Schweizerische Bundesgericht Vorbehalte gegen den neuen “Mantelerlass” geltend gemacht und dabei darauf verwiesen hat, dass im Strafverfahren berechtigte staatliche Interessen an der Wahrheitsfindung zu beachten seien. Der Bundesrat widerspricht: [weiterlesen] »
Der Strafgesetzgeber verhält sich in zunehmendem Masse wie ein kopfloses Huhn und übersieht dabei u.a., dass sein Aktionismus bestenfalls geeignet ist, Unsicherheit und Orientierungslosigkeit zu schaffen. Jüngste Beispiele:
heise.de und Tages-Anzeiger online fassen die ersten Reaktionen aus der Politik zusammen. NZZonline publiziert – immerhin – eine Agenturmeldung.
Dem Chaos Computer Club wurden offenbar von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesetzte “Bundestrojaner” zugespielt. Die Analyse des CCC fällt vernichtend aus:
Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.
Damit ist auch gesagt, dass die durch die “Quellen-TKÜ” gewonnenen Erkenntnisse unzuverlässig sind und im Strafverfahren im Grunde unbrauchbar sind.
Hier ein paar weitere Quellen zum Thema:
Am 1. Januar 2012 wird das Übereinkommen über die Cyberkriminalität für die Schweiz in Kraft treten. Weitere Informationen sind der Themenseite Cybercrime des BJ zu entnehmen.
Der Nationalrat ist heute auf die Vorlage “BWIS II reduziert” eingetreten. Hier ein paar Links dazu:
Ziel ist offenbar, unter dem Vorwand der Füllung der wichtigsten Lücken nun noch rasch Flickwerk durchzuboxen, bevor der Bundesrat dann Ende 2012 die bereits angekündigte Gesamtkodifikation vorlegen wird. Mit diesem auf das Notwendigste beschränkte Flickwerk werden übrigens nicht weniger als neun weitere Bundesgesetze (z.B. StGB, AHVG, IVG, KVG, etc.) geändert. Das sagt einiges aus über den ausser Rand und Band geratenen Zustand der Rechtssetzung.
Meine früheren Beiträge zu BWIS finden sich hier.
Die vom Bundesrat in Umsetzung der Lanzarote Konvention zum Schutz von Kindern geplante Verschärfung des Strafrechts ist in der Vernehmlassung. Hier die wichtigsten Unterlagen:
Ein Überblick findet sich auf TA online.