Gegen Urteile des Bundesstrafgerichts soll kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte letzte Woche geeinigt, womit alle Differenzen zum StBOG ausgeräumt sind (vgl. die Debatten zum Geschäft 08.066). Das “Argument” der Justizministerin im Nationalrat:
Dogmatisch konsequent müsste man auf dieser Ebene die Berufung einführen. Aber es ist manchmal auch vertretbar, einen pragmatischen Ansatz zu wählen und zu schauen, worum es denn wirklich geht: Es geht um sehr wenige Fälle, die wir in einem Beschwerdeverfahren durchaus auch angemessen behandeln können. [weiterlesen] »
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Nationalrat heute entschieden, den Bundesanwalt künftig durch das Parlament wählen zu lassen und ihn von einem noch zu schaffenden Aufsichtsgremium beaufsichtigen zu lassen (vgl. dazu das Amtliche Bulletin und meine früheren Beiträge).
Die Schweiz ist halt doch ein Sonderfall und wird immer sonderbarer.
Haben wir im Zuge der unsäglichen Kuscheljustiz-Debatten nicht eben erst gehört, dass die Strafanstalten in der Schweiz unterbelegt sind? Im Tages-Anzeiger ist heute das Gegenteil nachzulesen. Der befragte Experte zur Zunahme der Dauer von Freiheitsentzügen:
Das ist auch eine Folge der Gefährlichkeitsdebatte in den Medien. Weil heute eine Null-Risiko-Haltung in der Öffentlichkeit verbreitet ist, sind die zuständigen Behörden viel restriktiver bei der Beurteilung einer Entlassung von Straftätern. In den geschlossenen Anstalten führt das zu einem Anschwellen der Belegung.
Gemäss Jusletter traten am 1.1.2010 auf Bundesebene folgende neue Erlasse aus den Bereichen Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollzug in Kraft:
Die Links auf das StGB verweisen zur Zeit noch auf die alten Fassungen. Ich gehe davon aus, dass sie dann mal angepasst werden. Man kann ja schliesslich nicht erwarten, dass die online erhältlichen Gesetzestexte den jeweils geltenden Fassungen entsprechen …
Das Bundesgericht hat seinen Entscheid zum Polizeigesetz des Kantons Zürich online gestellt ( BGE 1C_179/2008 vom 30.09.2009). Es hat im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle §§ 32 und 53 Abs. 2 aufgehoben.
§ 32 – Überwachung
Die Polizei darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten offen oder verdeckt überwachen und soweit notwendig Bild- und Tonaufnahmen machen. [weiterlesen] »