Gemäss Tages-Anzeiger hat der Nationalrat heute entschieden, den Bundesanwalt künftig durch das Parlament wählen zu lassen und ihn von einem noch zu schaffenden Aufsichtsgremium beaufsichtigen zu lassen (vgl. dazu das Amtliche Bulletin und meine früheren Beiträge).
Die Schweiz ist halt doch ein Sonderfall und wird immer sonderbarer.
Haben wir im Zuge der unsäglichen Kuscheljustiz-Debatten nicht eben erst gehört, dass die Strafanstalten in der Schweiz unterbelegt sind? Im Tages-Anzeiger ist heute das Gegenteil nachzulesen. Der befragte Experte zur Zunahme der Dauer von Freiheitsentzügen:
Das ist auch eine Folge der Gefährlichkeitsdebatte in den Medien. Weil heute eine Null-Risiko-Haltung in der Öffentlichkeit verbreitet ist, sind die zuständigen Behörden viel restriktiver bei der Beurteilung einer Entlassung von Straftätern. In den geschlossenen Anstalten führt das zu einem Anschwellen der Belegung.
Gemäss Jusletter traten am 1.1.2010 auf Bundesebene folgende neue Erlasse aus den Bereichen Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollzug in Kraft:
Die Links auf das StGB verweisen zur Zeit noch auf die alten Fassungen. Ich gehe davon aus, dass sie dann mal angepasst werden. Man kann ja schliesslich nicht erwarten, dass die online erhältlichen Gesetzestexte den jeweils geltenden Fassungen entsprechen …
Das Bundesgericht hat seinen Entscheid zum Polizeigesetz des Kantons Zürich online gestellt ( BGE 1C_179/2008 vom 30.09.2009). Es hat im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle §§ 32 und 53 Abs. 2 aufgehoben.
§ 32 – Überwachung
Die Polizei darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten offen oder verdeckt überwachen und soweit notwendig Bild- und Tonaufnahmen machen. [weiterlesen] »
Gemäss heutiger Medienmitteilung hat der Bundesrat beschlossen, die EM-Versuche in sieben Kantonen bis 2015 weiterzuführen:
Bundesrat verlängert Bewilligungen bis 2015; Die Versuche mit Electronic Monitoring in sieben Kantonen können weitergeführt werden. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderliche Bewilligung bis Ende 2015 verlängert. Im Rahmen der vorgesehenen StGB-Revision zur Änderung des Sanktionensystems wird der Bundesrat entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert werden soll.
Soweit bekannt verliefen die Versuche erfolgversprechend. Es ist zu hoffen, dass EM als Vollzugsform gesetzlich eingeführt wird. Derzeit erscheint die Hoffnung allerdings als eher unbegründet. Die Politik lässt sich bekanntlich nicht durch solche Erfolge beeindrucken, solange die veröffentlichte Meinung nach mehr Härte im Strafvollzug ruft.