Der Strafgesetzgeber verhält sich in zunehmendem Masse wie ein kopfloses Huhn und übersieht dabei u.a., dass sein Aktionismus bestenfalls geeignet ist, Unsicherheit und Orientierungslosigkeit zu schaffen. Jüngste Beispiele:
Die vorgesehenen Revisionen des StGB (s. meinen letzten Beitrag dazu) stossen im Tages-Anzeiger erneut auf fundierte Kritik. Obwohl es die Politik nicht interessieren wird, sei auf ein Zitat hingewiesen:
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen und sämtliche Erfahrungen sprechen gegen die Vermutung, härtere Strafen würden auf potenzielle Täter abschreckend wirken. Viel wesentlicher ist die Verfolgungsintensität: Wenn jemand damit rechnen muss, bei einem Delikt erwischt zu werden, hat das eine abschreckendere Wirkung als die Androhung einer hohen Strafe. Gewalttäter überlegen sich vor einer Tat kaum, welche Strafe ihnen droht.
Das EJPD eröffnet die Vernehmlassung zur “Harmonisierung der Strafrahmen”. Erstmals sollen die Strafbestimmungen des Besonderen Teils auf ihre Kohärenz hin überprüft werden. Laut Medienrohstoff soll das Verhältnis zwischen dem Wert des geschützten Rechtsguts und dem Strafrahmen überprüft und – wo notwendig - angepasst werden:
Wo die angedrohte Strafe nicht dem Wert des geschützten Rechtsgutes entspricht, soll das Missverhältnis korrigiert und der Strafrahmen entsprechend angepasst werden. [weiterlesen] »
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren:
Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden.
Man muss nur fünf Minuten nachdenken – ok, der CVP-Präsident vielleicht zehn – um zu erkennen, dass naiv vielmehr derjenige ist, der an die abschreckende Wirkung der kurzen Freiheitsstrafe glaubt. Aber das kann ja dann der überübernächste CVP-Präsident am Parteitag 2018 feststellen.
Ein lesenswerter Beitrag des Tages-Anzeiger diskutiert den Sinn und Unsinn einer Verschärfung des Strafrechts. Auf die Seite der Amerikanisierer haben sich die bürgerlichen Parteien und ein paar wenige Experten wie Prof. Kilias geschlagen. Kilias fordert weniger bedingte Strafen und lässt sich im Tagi wie folgt zitieren:
Denn für viele Täter heisst ‹bedingt› ‹keine Strafe›. Als Praktiker hört man immer wieder Leute sagen, sie seien freigesprochen worden. Dabei wurden sie zu einer bedingten Strafe verurteilt.
Nun, ich weiss nicht, mit welchen Leuten der Praktiker Kilias spricht. Solchen Unsinn habe ich jedenfalls noch nie von einem Direktbetroffenen gehört. Was ich hingegen schon gehört habe ist die Frage, bis wann genau nun die Bewährungsfrist laufe.
Bundesrichter Hans Wiprächtiger setzt den Plänen des Bundesrats, die bedingte Geldstrafe wieder abzuschaffen (s. meinen früheren Beitrag), seine Erfahrung als Richter entgegen (vgl. den Bericht im Tages-Anzeiger, der sich auf ein Interview Wiprächtigers in der Neuen Luzerner Zeitung bezieht). Das wird ihm bestimmt wieder den Vorwurf der Einmischung und der Verletzung der Gewaltentrennung einbrocken. Letzteres ist Unsinn und Ersteres ist zu begrüssen.
Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuch soll wieder revidiert werden. Hauptpunkte sind die Streichung der bedingten Geldstrafe und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen. Hier die wichtigsten Links:
Die neuerliche Revision wird vorgeschlagen, bevor sich die Auswirkungen der letzten, die eben erst (01.01.2007) in Kraft getreten ist, beurteilen lassen. Das hindert aber kaum jemanden daran, die neuerliche Revision wärmstens zu begrüssen.