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Altes StGB, mehr Polizei und alte Kasernen

Gemäss Tages-Anzeiger hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren:

Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden.

Man muss nur fünf Minuten nachdenken – ok, der CVP-Präsident vielleicht zehn – um zu erkennen, dass naiv vielmehr derjenige ist, der an die abschreckende Wirkung der kurzen Freiheitsstrafe glaubt. Aber das kann ja dann der überübernächste CVP-Präsident am Parteitag 2018 feststellen.

Amerikanisierung des Strafrechts?

Ein lesenswerter Beitrag des Tages-Anzeiger diskutiert den Sinn und Unsinn einer Verschärfung des Strafrechts. Auf die Seite der Amerikanisierer haben sich die bürgerlichen Parteien und ein paar wenige Experten wie Prof. Kilias geschlagen. Kilias fordert weniger bedingte Strafen und lässt sich im Tagi wie folgt zitieren:

Denn für viele Täter heisst ‹bedingt› ‹keine Strafe›. Als Praktiker hört man immer wieder Leute sagen, sie seien freigesprochen worden. Dabei wurden sie zu einer bedingten Strafe verurteilt.

Nun, ich weiss nicht, mit welchen Leuten der Praktiker Kilias spricht. Solchen Unsinn habe ich jedenfalls noch nie von einem Direktbetroffenen gehört. Was ich hingegen schon gehört habe ist die Frage, bis wann genau nun die Bewährungsfrist laufe.

Wiprächtiger zur geplanten Rückrevision

Bundesrichter Hans Wiprächtiger setzt den Plänen des Bundesrats, die bedingte Geldstrafe wieder abzuschaffen (s. meinen früheren Beitrag), seine Erfahrung als Richter entgegen (vgl. den Bericht im Tages-Anzeiger, der sich auf ein Interview Wiprächtigers in der Neuen Luzerner Zeitung bezieht). Das wird ihm bestimmt wieder den Vorwurf der Einmischung und der Verletzung der Gewaltentrennung einbrocken. Letzteres ist Unsinn und Ersteres ist zu begrüssen.

Weg mit der bedingten Geldstrafe

Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuch soll wieder revidiert werden. Hauptpunkte sind die Streichung der bedingten Geldstrafe und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen. Hier die wichtigsten Links:

Die neuerliche Revision wird vorgeschlagen, bevor sich die Auswirkungen der letzten, die eben erst  (01.01.2007) in Kraft getreten ist, beurteilen lassen. Das hindert aber kaum jemanden daran, die neuerliche Revision wärmstens zu begrüssen.