BWIS Archive

Staatsanwaltschaft mit “flickr” gegen Hooligans

Die Staatsanwaltschaft BS hat wie medienwirksam angedroht die Bilder von 17 Verdächtigen ins Internet gestellt, die im November 2009 am Rande eines Fussballspiels für Ausschreitungen und Sachbeschädigungen verantwortlich sein sollen. Die Bilder wurden auf  flickr veröffentlicht, womit die Staatsanwaltschaft die Bilder einer privaten ausländischen Organisation ausgehändigt und jede Kontrolle darüber verloren hat.

 

Fichenskandal V. 2010

Mit guten Gründen empören sich Politiker aller Lager (vgl. zB den aktuellen Beitrag im Tages-Anzeiger) über die Feststellungn der GPDel im Bericht “Datenbearbeitung im Staatsschutzinformationssystem ISIS vom 21.06.2010. Die ganze Tragweite der Sammelwut insbesondere auf Ebene der Kantone dürfte dabei aber immer noch unterschätzt werden. Gesammelt wird ja nicht nur im Bereich Staatsschutz, sondern etwa auch im Bereich der klassischen Polizeiaufgaben inkl. Prävention.

Manche Kantone haben sich für ihre Datensammlungen in den letzten Jahren (nachträglich) gesetzliche Grundlagen gegeben. Der Kanton Solothurn verfügt beispielsweie über die Verordnung über die polizeiliche Datenerhebung, -bearbeitung und –speicherung (PolDaVO). Ob die Einhaltung der darin enthaltenen Vorschriften geprüft und durchgesetzt wird, ist mir nicht bekannt.

 

 

Gutachten zur Vorlage “BWIS”

Swissblawg macht auf ein neu erschienenes Gutachten von Prof. Biaggini zur BWIS-Vorlage aufmerksam (Biaggini, Verfassungsrechtliche Abklärung betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Vorlage “BWIS”), Gutachten vom Juni 2009, VPB 2009.14, 238 ff.). Die Regeste des Gutachtens lautet wie folgt:

Das Gutachten gelangt zum Schluss, dass übergeordnetes Recht (BV, EMRK) dem Revisionsanliegen nicht prinzipiell entgegensteht.

In Bezug auf die Besonderen Mittel der Informationsbeschaffung (Art. 18a ff. E-BWIS) genügt der Gesetzesentwurf den Anforderungen an eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Mittel noch nicht in jeder Hinsicht. Eine Nachbesserung ist insbesondere in folgenden Punkten geboten: (more…)

Hooliganismus

In der aktuellen Ausgabe des Amtsblatt Kanton Solothurn (Nr. 1-2 vom 09.01.2009, S. 18) ist der Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum “Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen” abgedruckt. Das Konkordat enthält Regeln über die Zwangsmassnahmen, welche zur Zeit im BWIS enthalten,  wegen der erkannten Verfassungswidrigkeit aber befristet sind (vgl. dazu meine früheren Beiträge zu BWIS I). Was der Bundesgesetzgeber nicht darf, dürfen  hierzulande die Justiz- und Polizeidirektoren.

Das Konkordat enthält Zwangsmassnahmen (Rayonverbote, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden und Stadionverbote).

Vorbehältlich eines Referendums tritt das Konkordat für den Kanton Solothurn per 01.01.2010 in Kraft.