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	<title>strafprozess.ch &#187; Rechtssetzung</title>
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	<description>Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht</description>
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		<title>Anpassung des Anwaltsgeheimnisses</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:37:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[StPO/CH]]></category>
		<category><![CDATA[StPO 264]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat legt Entwurf und Botschaft für ein Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis vor (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 26.10.2011). Der Botschaft lässt sich entnehmen, dass das Schweizerische Bundesgericht Vorbehalte gegen den neuen &#8220;Mantelerlass&#8221; geltend gemacht und dabei darauf verwiesen hat, dass im Strafverfahren berechtigte staatliche Interessen an der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat legt <a href="http://www.bj.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2011/2011-10-26/entw-d.pdf" target="_blank">Entwurf</a> und <a href="http://www.bj.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2011/2011-10-26/bot-d.pdf" target="_blank">Botschaft</a> für ein Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis vor (vgl. dazu auch die <a href="http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2011/ref_2011-10-26.html" target="_blank">Medienmitteilung vom 26.10.2011</a>).</p>
<p>Der Botschaft lässt sich entnehmen, dass das Schweizerische Bundesgericht Vorbehalte gegen den neuen &#8220;Mantelerlass&#8221; geltend gemacht und dabei darauf verwiesen hat, dass im Strafverfahren berechtigte staatliche Interessen an der Wahrheitsfindung zu beachten seien. Der Bundesrat widerspricht:<span id="more-4456"></span></p>
<blockquote><p>Das Bundesgericht hat sich dagegen ausgesprochen, dass das Anwaltsgeheimnis in der Fassung der ZPO ohne vorherige vertiefte Analyse auf das Strafverfahren übertragen wird, wo berechtigte staatliche Interessen an der Wahrheitsfindung zu beachten sind. Dem ist zum einen entgegenzuhalten, dass es dem Gesetzgeber ein Anliegen war, den Schutz des Anwaltsgeheimnisses in der StPO zu verstärken. Er hat deshalb Artikel 171 um einen Absatz 4 ergänzt, nach welchem die Anwältin oder 8 der Anwalt selbst dann nicht als Zeugin oder Zeuge aussagen muss, wenn sie oder er von der Klientschaft von der Geheimnispflicht entbunden worden ist. Zum andern wollte der Gesetzgeber in der StPO und der ZPO analoge Regeln verankern. Die engere Fassung von Artikel 264 Absatz 1 StPO gegenüber Artikel 160 Absatz 1 Buchstabe b ZPO stellt eine gesetzgeberische Inkongruenz dar und war nicht aus sachlichen Gründen beabsichtigt. Es ist nicht ersichtlich, wieso die anwaltliche Korrespondenz unverdächtiger Dritter oder Dritter, die potentiell Beschuldigte werden könnten, weniger Schutz verdient als Unterlagen aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit ihrer Verteidigung (Botschaft, Ziff. 3.7).</p></blockquote>
<p>Vorgeschlagen ist folgender neuer Wortlaut von <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_0/a264.html" target="_blank">Art. 264 StPO</a>:</p>
<p><strong>Art. 264 Abs. 1 Bst. a, c und d  (neu)</strong></p>
<blockquote><p>1 Nicht beschlagnahmt werden dürfen, ungeachtet des Ortes, wo sie sich befinden, und des Zeitpunkts, in welchem sie geschaffen worden sind:</p>
<p>a. betrifft nur den französischen Text</p>
<p>c. Gegenstände und Unterlagen aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit Personen, die nach den Artikeln 170–173 das Zeugnis verweigern können und im gleichen Sachzusammenhang nicht selber beschuldigt sind;</p>
<p>d. Gegenstände und Unterlagen aus dem Verkehr einer anderen Person mit ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt, sofern die Anwältin oder der Anwalt nach dem Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 zur Vertretung vor schweizerischen Gerichten berechtigt ist und im gleichen Sachzusammenhang nicht selber beschuldigt ist.</p></blockquote>
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		<title>Kopfloser Strafgesetzgeber</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/kopfloser-strafgesetzgeber/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 11:58:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[AT StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[verdeckte Ermittlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Strafgesetzgeber verhält sich in zunehmendem Masse wie ein kopfloses Huhn und übersieht dabei u.a., dass sein Aktionismus bestenfalls geeignet ist, Unsicherheit und Orientierungslosigkeit zu schaffen. Jüngste Beispiele: Der eben revidierte und teilweise schon wieder geänderte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs soll teilweise bereits wieder &#8220;re-revidiert&#8221; werden, obwohl die Auswirkungen der letzten Revision noch nicht seriös [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Strafgesetzgeber verhält sich in zunehmendem Masse wie ein kopfloses Huhn und übersieht dabei u.a., dass sein Aktionismus bestenfalls geeignet ist, Unsicherheit und Orientierungslosigkeit zu schaffen. Jüngste Beispiele:</p>
<li>Der eben revidierte und teilweise schon wieder geänderte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs soll teilweise bereits wieder &#8220;re-revidiert&#8221; werden, obwohl die Auswirkungen der letzten Revision noch nicht seriös beurteilt werden können (vgl. dazu die <a href="http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2011/ref_2011-10-121.html" target="_blank">Medienmitteilung vom 12.10.2011</a>)</li>
<p><span id="more-4397"></span></p>
<li>Das Verjährungsrecht, dass alle paar Jahre geändert wird und dank dem Übergangsrecht langsam aber sicher zu einer selbständigen wissenschaftlichen Disziplin heranreift, soll bereits wieder geändert werden. Diesmal sollen die Verjährungsfristen für Vergehen verlängert werden. Dabei soll zwischen schweren und minderschweren Vergehen unterschieden werden. Gezielt wird auf die Wirtschaftskriminalität, die sich oft erst nach langer Zeit manifestiere und deren Aufklärung zeitinstensiv sei (vgl. dazu die <a href="http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2011/ref_2011-10-120.html" target="_blank">Medienmitteilung vom 12.10.2011</a>).</li>
<li>Aus aktuellem Anlass (Staatstrojaner) sei auch auf die BÜPF-Revision hingewiesen (vgl. dazu die <a href="http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-05-19.html" target="_blank">berichtigte Mitteilung vom 19.05.2010</a>). die gerade in aller Munde ist.</li>
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		<title>Update: CCC und der Bundestrojaner</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/update-ccc-und-der-bundestrojaner/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/update-ccc-und-der-bundestrojaner/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 10:53:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
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		<description><![CDATA[heise.de und Tages-Anzeiger online fassen die ersten Reaktionen aus der Politik zusammen. NZZonline publiziert &#8211; immerhin &#8211; eine Agenturmeldung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Von-der-rechtlichen-Grauzone-zur-Grundrechtsverletzung-1357873.html" target="_blank">heise.de</a> und <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/digital/computer/1984-reloaded/story/16326392" target="_blank">Tages-Anzeiger online</a> fassen die ersten Reaktionen aus der Politik zusammen. <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/digital/ueberwachungssoftware_sorgt_in_deutschland_fuer_rote_koepfe_1.12919829.html" target="_blank">NZZonline</a> publiziert &#8211; immerhin &#8211; eine Agenturmeldung.</p>
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		<title>CCC analysiert den Bundestrojaner</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/ccc-analysiert-den-bundestrojaner/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/ccc-analysiert-den-bundestrojaner/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 09 Oct 2011 14:24:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[andere]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[BWIS]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeimethoden]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[verdeckte Ermittlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Chaos Computer Club wurden offenbar von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesetzte &#8220;Bundestrojaner&#8221; zugespielt. Die Analyse des CCC fällt vernichtend aus: Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem <a href="http://www.ccc.de/de/" target="_blank">Chaos Computer Club</a> wurden offenbar von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesetzte &#8220;Bundestrojaner&#8221; zugespielt. Die <a href="http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner" target="_blank">Analyse</a> des CCC fällt vernichtend aus:</p>
<blockquote><p>Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.</p></blockquote>
<p>Damit ist auch gesagt, dass die durch die &#8220;Quellen-TKÜ&#8221; gewonnenen Erkenntnisse unzuverlässig sind und im Strafverfahren im Grunde unbrauchbar sind.</p>
<p>Hier ein paar weitere Quellen zum Thema:</p>
<li>Tages-Anzeiger online: <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/Hacker-haben-Zugang-zu-deutscher-Schnueffelsoftware/story/19370069" target="_blank">Hacker haben Zugang zu deutscher Schnüffelsoftware</a>
</li>
<li>Alte Beiträge auf <a href="http://www.strafprozess.ch/?s=Trojaner&#038;x=0&#038;y=0">strafprozess.ch</a></li>
<li>Entscheid des Präsidenten der Anklagekammer SG vom 24.11.2006 (<a href="http://www.sg.ch/home/staat___recht/recht/GVP/gvp_2006/_jcr_content/Par/downloadlist/DownloadListPar/download_1.ocFile/70475_IH_GVP_2006_Gerichtspraxis.pdf" target="_blank">GVP 2006 Nr. 106</a>, S. 295 f.)</li>
<li>Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html" target="_blank">1 BvR 370/07</a>)</li>
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		</item>
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		<title>Cybercrime</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/cybercrime/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/cybercrime/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 12:25:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssetzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 1. Januar 2012 wird das Übereinkommen über die Cyberkriminalität für die Schweiz in Kraft treten. Weitere Informationen sind der Themenseite Cybercrime des BJ zu entnehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Januar 2012 wird das <a href="http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/4751.pdf" target="_blank">Übereinkommen über die Cyberkriminalität</a> für die Schweiz in Kraft treten. Weitere Informationen sind der <a href="http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/kriminalitaet/gesetzgebung/cybercrime_europarat.html" target="_blank">Themenseite Cybercrime</a> des BJ zu entnehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BWIS II reduziert</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/bwis-ii-reduziert/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/bwis-ii-reduziert/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 07:47:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[BWIS]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeimethoden]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[BWIS II]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Nationalrat ist heute auf die Vorlage &#8220;BWIS II reduziert&#8221; eingetreten. Hier ein paar Links dazu: Amtliches Bulletin vom 14.09.2011 Zusatzbotschaft BWIS II reduziert Entwurf BWIS II reduziert Berichterstattung NZZonline Ziel ist offenbar, unter dem Vorwand der Füllung der wichtigsten Lücken nun noch rasch Flickwerk durchzuboxen, bevor der Bundesrat dann Ende 2012 die bereits angekündigte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat ist heute auf die Vorlage &#8220;BWIS II reduziert&#8221; eingetreten. Hier ein paar Links dazu:</p>
<li><a href="http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4820/361591/d_n_4820_361591_361592.htm" target="_blank">Amtliches Bulletin</a> vom 14.09.2011</li>
<li><a href="http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/7841.pdf" target="_blank">Zusatzbotschaft BWIS II reduziert</a></li>
<li><a href="http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/7895.pdf" target="_blank">Entwurf BWIS II reduziert</a></li>
<li>Berichterstattung <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/nationalrat_beschliesst_eintreten_auf_gesetz_zur_inneren_sicherheit_1.12486820.html" target="_blank">NZZonline</a></li>
<p>Ziel ist offenbar, unter dem Vorwand der Füllung der wichtigsten Lücken nun noch rasch Flickwerk durchzuboxen, bevor der Bundesrat dann Ende 2012 die bereits angekündigte Gesamtkodifikation vorlegen wird. Mit diesem auf das Notwendigste beschränkte Flickwerk werden übrigens nicht weniger als neun weitere Bundesgesetze (z.B. StGB, AHVG, IVG, KVG, etc.) geändert. Das sagt einiges aus über den ausser Rand und Band geratenen Zustand der Rechtssetzung. </p>
<p>Meine früheren Beiträge zu BWIS finden sich <a href="http://www.strafprozess.ch/?tag=bwis-ii" target="_blank">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verschärfung des Sexualstrafrechts</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/verscharfung-des-sexualstrafrechts/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/verscharfung-des-sexualstrafrechts/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 12:17:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssetzung]]></category>
		<category><![CDATA[Sexuelle Integrität]]></category>

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		<description><![CDATA[Die vom Bundesrat in Umsetzung der Lanzarote Konvention zum Schutz von Kindern geplante Verschärfung des Strafrechts ist in der Vernehmlassung. Hier die wichtigsten Unterlagen: Lanzarote Konvention Vorentwurf Bericht zum Vorentwurf Dossier EJPD sexuelle Ausbeutung Ein Überblick findet sich auf TA online.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat in Umsetzung der Lanzarote Konvention zum Schutz von Kindern geplante Verschärfung des Strafrechts ist in der Vernehmlassung. Hier die wichtigsten Unterlagen:</p>
<ol>
<a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/sexuelleausbeutung/uebereinkommen-d.pdf" target="_blank">Lanzarote Konventio</a>n<br />
<a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/sexuelleausbeutung/vorentw-d.pdf" target="_blank">Vorentwurf</a><br />
<a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/sexuelleausbeutung/vn-ber-d.pdf" target="_blank">Bericht zum Vorentwurf</a><br />
<a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/ref_gesetzgebung/ref_sexuelleausbeutung.html" target="_blank">Dossier EJPD sexuelle Ausbeutung</a>
</ol>
<p>Ein Überblick findet sich auf <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gefaengnis-fuer-Freier-von-unter-18jaehrigen-Prostituierten/story/22529809" target="_blank">TA online</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Berufsgeheimnisse erweitert</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/berufsgeheimnisse-erweitert/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 09:12:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[StPO/CH]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 1. Juli 2011 ist eine Änderung des StGB und der StPO in Kraft getreten. In die Kataloge der Berufsgeheimnisse (Art. 321 StGB und Art. 171 StPO) sind mit dem Patentanwaltsgesetz PAG neu auch diejenigen der Patentanwälte aufgenommen worden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli 2011 ist eine <a href="http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/2259.pdf">Änderung des StGB und der StPO</a> in Kraft getreten. In die Kataloge der Berufsgeheimnisse (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321.html">Art. 321 StGB</a> und <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_0/a171.html">Art. 171 StPO</a>) sind mit dem <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_62/index.html">Patentanwaltsgesetz PAG</a> neu auch diejenigen der Patentanwälte aufgenommen worden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aus der verdeckten Ermittlung wird verdeckte Fahndung</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/aus-der-verdeckten-ermittlung-wird-verdeckte-fahndung/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/aus-der-verdeckten-ermittlung-wird-verdeckte-fahndung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 May 2011 13:40:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeimethoden]]></category>
		<category><![CDATA[StPO/CH]]></category>
		<category><![CDATA[verdeckte Ermittlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rechtskommission des Nationalrats geht die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur verdeckten Ermittlung zu weit. Gemäss Jusletter (kostenpflichtig) hat sie einen Vorentwurf ausgearbeitet. Danach soll verdeckte Ermittlung nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei unter Verwendung erfundener Angaben aktiv zu Personen Kontakte knüpfen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Für die sogenannte verdeckte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtskommission des Nationalrats geht die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur verdeckten Ermittlung zu weit. Gemäss <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080458">Jusletter</a> (kostenpflichtig) hat sie einen Vorentwurf ausgearbeitet. Danach</p>
<blockquote><p>soll verdeckte Ermittlung nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei unter Verwendung erfundener Angaben aktiv zu Personen Kontakte knüpfen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Für die sogenannte verdeckte Fahndung, die weniger weit geht als verdeckte Ermittlung, will die Kommission eine eigene Grundlage schaffen. Die Kommission schickt die Vorschläge in die Vernehmlassung.</p>
</blockquote>
<p>Die <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080458">entsprechende Motion</a> stammt von Prof. D. Jositsch, der das Straf- und Strafprozessrecht offenbar neu erfinden will. Dies jedenfalls mein Eindruck, wenn ich die <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/resultate.aspx?collection=CV&#038;gvk_urh_key=PER_3891_">Liste seiner Vorstösse</a> anschaue.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hostingprovider als Straftäter</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/hostingprovider-als-straftater/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/hostingprovider-als-straftater/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 11:07:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssetzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtskommission des Nationalrats hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative &#8220;Mehr Sicherheit bei Netzwerkkrinimalität&#8221; (08.418) Folge zu geben (s. Pressemitteilung von 18.02.2011). Die Initiative zielt darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hostingprovider  zu klären und zu verschärfen. Aus dem Initiativtext: Die Unternehmen im Internetbereich können immer darauf hoffen, dass sie wegen der unklaren Rechtslage freigesprochen werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtskommission des Nationalrats hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative &#8220;Mehr Sicherheit bei Netzwerkkrinimalität&#8221; (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080418" target="_blank">08.418</a>) Folge zu geben (s. <a href="http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-rk-n-2-2011-02-18.aspx" target="_blank">Pressemitteilung</a> von 18.02.2011). Die Initiative zielt darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hostingprovider  zu klären und zu verschärfen. Aus dem Initiativtext:</p>
<blockquote><p>Die Unternehmen im Internetbereich können immer darauf hoffen, dass sie wegen der unklaren Rechtslage freigesprochen werden, und unternehmen in Zweifelsfällen nichts.</p>
</blockquote>
<p>Grundlage für die neuen Bestimmungen soll der Bericht <a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/gesetzgebung/netzwerkkriminalitaet/ber-netzwerkkrim-d.pdf" target="_blank">Netzwerkkriminalität</a> sein. Darin wird auf S. 144 f. folgendes vorgeschlagen: <span id="more-3775"></span></p>
<blockquote><div id="_mcePaste">In Anlehnung an ausländische Vorschriften, welche die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union umsetzen (vgl. rechtsvergleichende Hinweise in Kapitel 4), schlägt die Expertenkommission in Kapitel 9 (v.a. Ziff. 9.2 und 9.3) eine neue Regelung im Strafgesetzbuch (neue Art. 27 und 322bis) vor, wonach:</div>
</blockquote>
<blockquote><div>
<ul>
<li>der Autor und der Content-Provider für von ihnen ausgehende illegale Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich sind,</li>
<li>der Hosting-Provider beschränkt haftet, d.h. im Wesentlichen nur, wenn er die mögliche und zumutbare Vehinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlässt oder von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet,</li>
<li>der Access-Provider für im Netz zirkulierende deliktische Inhalte nicht strafrechtlich verantwortlich ist.</li>
</ul>
</div>
</blockquote>
<p>Ach ja, der Bericht datiert aus dem Jahr 2003.</p>
<p> </p>
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