Gegen Urteile des Bundesstrafgerichts soll kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte letzte Woche geeinigt, womit alle Differenzen zum StBOG ausgeräumt sind (vgl. die Debatten zum Geschäft 08.066). Das “Argument” der Justizministerin im Nationalrat:
Dogmatisch konsequent müsste man auf dieser Ebene die Berufung einführen. Aber es ist manchmal auch vertretbar, einen pragmatischen Ansatz zu wählen und zu schauen, worum es denn wirklich geht: Es geht um sehr wenige Fälle, die wir in einem Beschwerdeverfahren durchaus auch angemessen behandeln können. [weiterlesen] »
Gemäss Tages-Anzeiger hat der Nationalrat heute entschieden, den Bundesanwalt künftig durch das Parlament wählen zu lassen und ihn von einem noch zu schaffenden Aufsichtsgremium beaufsichtigen zu lassen (vgl. dazu das Amtliche Bulletin und meine früheren Beiträge).
Die Schweiz ist halt doch ein Sonderfall und wird immer sonderbarer.
Wie erwartet (s. meinen früheren Beitrag) hat der Ständerat bei der Beratung des StBOG den m.E. falschen Weg beschritten. Er hält mit der Rechtskommission dafür, den Bundesanwalt vom Parlament wählen und ihn durch ein neues Gremium beaufsichtigen zu lassen, dem auch (ausgerechnet!) zwei Anwälte angehören sollen (s. dazu den Bericht im Tages-Anzeiger).
Die Wortprotokolle der gesterigen Sitzung des Ständerats sind online.
Nebst den schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnungen sollen per 01.01.2011 auf das Strafbehördenorganisationsgesetz StBOG in Kraft treten. Noch strittig ist die Frage, wie der Bundesanwalt gewählt und beaufsichtigt werden soll. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt vor, dass das Parlament die Wahl vornimmt und ebenso eine unabhängige Aufsichtsbehörde schafft. Die Nachteile einer solchen Lösung (vgl. dazu meinen früheren Beitrag) teilt kurz vor der Beratung im Ständerat heute auch die NZZ (online nicht frei verfügbar), die sich auf Proff. Niklaus Schmid und Georg Müller beruft: [weiterlesen] »
Die Unabhängigkeit des Bundesanwalts soll verstärkt werden. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt vor, den Bundesanwalt durch das Parlament wählen zu lassen und ihm einer unabhängigen Aufsichtsbehörde zu unterstellen, die neu zu schaffen wäre:
Diese würde von der Bundesversammlung gewählt und sich zusammensetzen aus je einem Mitglied des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwälten oder Anwältinnen sowie drei Fachpersonen, die weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Diese Aufsichtsbehörde hätte der Bundesversammlung Bericht zu erstatten und könnte der Bundesanwaltschaft generelle Weisungen über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erteilen. Die Kommission ist der Auffassung, dass mit dem Vorschlag, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat zu übertragen, die Unabhängigkeit dieser Behörde nicht genügend gewährleistet würde (Jurius, RK-S: Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung, in: Jusletter 18. Mai 2009, Rz 3).
Jetzt wird alles gut. Der BA wird noch stärker und die Aufsicht noch schwächer, weil die Mitglieder der Aufsichtsbehörde zu wenig Zeit dafür haben werden. Gewählt wird auch weiterhin nicht nach fachlichen, sondern nach parteipolitischen Kriterien.